Kind krank: Wie lange darf man im Job fehlen?
Ein krankes Kind benötigt Fürsorge. Für Eltern im Beruf bedeutet das: Arbeit ist nicht möglich. Doch wie lange ist ein Fernbleiben erlaubt? Und wer zahlt das Gehalt? Alles Wichtige im Überblick.
Ist das Kind krank, darf man es selbstverständlich nicht allein lassen – und muss es auch nicht. Denn im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist geregelt: Arbeitnehmer dürfen ihre Leistung verweigern, wenn sie unzumutbar ist. "Nicht zumutbar ist sie in der Regel, wenn ein krankes Kind betreut werden muss", erklärt Anneka Ruwolt, Fachanwältin für Arbeitsrecht. Wesentlich ist, dass die Erkrankung dem Arbeitgeber frühzeitig gemeldet wird. Zusätzlich brauchen Eltern ab dem ersten Krankheitstag eine ärztliche Bescheinigung der Kinderarztpraxis – diese dient als offizieller Nachweis gegenüber dem Arbeitgeber.
Dauer der Abwesenheit
Eine starre zeitliche Obergrenze für die Fehlzeit wegen eines kranken Kindes gibt es nicht. Doch: Häufen sich Krankentage über längere Zeiträume, können Arbeitnehmer verpflichtet sein, alternative Betreuungsmöglichkeiten zu finden, um baldmöglichst wieder zur Arbeit zu kommen. Eine Option wäre, dass andere Familienmitglieder einspringen.
Wann genau der Arbeitgeber dies verlangen darf, ist rechtlich nicht konkret bestimmt, so Ruwolt: "Das ist immer einzelfallabhängig, es wird zum Beispiel berücksichtigt, was für eine Krankheit beim Kind vorliegt."
Kinderkrankengeld und Lohnfortzahlung bei Abwesenheit
Ein Anspruch auf Freistellung heißt nicht automatisch, dass auch eine Bezahlung erfolgt, betont Ruwolt. Nach Paragraf 616 BGB ist der Arbeitgeber verpflichtet, weiterzuzahlen, wenn Beschäftigte "für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne eigenes Verschulden verhindert sind". Meist wird angenommen, dass eine bezahlte Freistellung bis zu fünf Tage umfasst, so die Fachanwältin. Doch: Diese Regelung kann arbeitsvertraglich ausgeschlossen werden.
Und dann? Wird das Gehalt nicht gezahlt, bleibt man nicht zwangsläufig ohne Einkommen. Wenn das Kind jünger als zwölf Jahre ist und niemand im Haushalt die Betreuung übernehmen kann, springt die Krankenkasse ein. Sie zahlt Kinderkrankengeld, in Höhe von in der Regel 90 Prozent des Nettoeinkommens des betroffenen Elternteils.
Kinderkrankengeld der Krankenkasse
Wie lange die Krankenkasse zahlt, ist festgeschrieben: Bei Paaren werden pro Kind 15 Tage pro Jahr übernommen, bei mehreren Kindern maximal 35 Tage. Bei Alleinerziehenden gilt pro Kind ein Anspruch von bis zu 30 Tagen, bei mehreren Kindern maximal 70 Tage.
Der Anspruch besteht nur, wenn ein Elternteil und das Kind gesetzlich versichert sind. Ist ein krankes Kind hingegen privat abgesichert, entfällt dieser Anspruch. Übrigens: Sich selbst krankschreiben zu lassen, obwohl nur das Kind krank ist, kann den Job gefährden, wenn es auffällt.
Zur Person:
Anneka Ruwolt ist Fachanwältin für Arbeitsrecht in Berlin und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein.