Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Vorratsdatenspeicherung zeigt sich die Bundesregierung uneins über ihr weiteres Vorgehen. Da der EuGH die EU-Richtlinie komplett für ungültig erklärt habe, sei eine neue Situation entstanden, sagte Justizminister Heiko Maas am Dienstag in Berlin.
Es gebe keine Richtlinie mehr, die gemäß Koalitionsvertrag umgesetzt werden müsse. Damit drohten Deutschland auch keine Vertragsstrafen mehr. „Deshalb gibt es auch keinen Grund, jetzt schnell ein neues Gesetz vorzulegen“, sagte der SPD-Politiker. Das weitere Verfahren sei offen und müsse in der Koalition beraten werden. Er selbst begrüße das Urteil.
Auch Innenminister Thomas de Maiziere sprach von einer neuen Lage infolge des Richterspruchs. Anders als Maas drängte er jedoch auf eine „rasche, kluge, verfassungsgemäße und mehrheitsfähige Einigung“. Dabei müssten die Maßstäbe des EuGH wie auch des Bundesverfassungsgerichts berücksichtigt werden, sagte der CDU-Politiker. Zwar hätten die europäischen Richter eine Speicherfrist von zwei Jahren abgelehnt.
Eine Speicherdauer von drei bis sechs Monaten, wie die Koalition sie plane, halte er nach erster Durchsicht des Urteils aber mit den Maßstäben beider Gerichte für vereinbar.
Eigentlich hatten Maas und de Maiziere angekündigt, direkt nach dem Urteil einen Gesetzentwurf vorzulegen. Die EuGH-Richter haben aber entschieden, dass eine Speicherung von Kommunikationsdaten ohne Verdacht auf Straftaten nicht mit EU-Recht vereinbar ist (mehr hier).