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07.02.2015 00:20
Der Bundesrat lehnt das Pkw-Maut-Gesetz von Verkehrsminister Alexander Dobrindt ab. Es verspreche kaum Einnahmen und behindere den Grenzverkehr. Die Länderkammer verlangt mehr Mitsprache bei dem Vorhaben.

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Der Bundesrat lehnt das Pkw-Maut-Gesetz von Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) ab und verlangt mehr Mitsprache bei dem Vorhaben. Die Länderkammer kritisierte am Freitag das Vorhaben als EU-rechtlich fragwürdig. Es verspreche kaum Einnahmen und behindere den Grenzverkehr. Zudem bestehe die Gefahr, dass die Entlastung deutscher Autofahrer über die Kfz-Steuer von der EU gekippt werde und die Maut so doch zu einer Mehrbelastung führe. Außerdem bestünden "erhebliche Bedenken", dass Kosten und Einnahmen in angemessener Relation stünden.

Die Länder setzen sich ferner für eine mautfreie 30-Kilometer-Zone entlang der Grenze ein, um Pendler aus dem Ausland zu schonen. Zudem wollen sie in ihrer Stellungnahme  einen Mitentscheid: "Der Bundesrat stellt fest, dass es sich bei dem Gesetzentwurf um ein zustimmungspflichtiges Gesetz handelt."

Das vom Kabinett beschlossene Maut-Gesetz sieht vor, dass die Abgabe für alle Nutzer von Autobahnen erhoben wird. Für inländische Fahrzeughalter gilt sie formal auch auf Bundesstraßen. In Deutschland registrierte Fahrzeughalter werden demnach aber entsprechend der Maut-Kosten bei der Kfz-Steuer entlastet, so dass unterm Strich nur Ausländer zahlen. Während Deutsche automatisch eine Jahresvignette zahlen, können Ausländer auch für 10 Tage (10 Euro) oder zwei Monate (22 Euro) buchen. Im Schnitt wird die Gebühr für ein Jahr dem Entwurf zufolge bei 74 Euro liegen. Nach Auffassung der Bundesregierung muss das Gesetz nur durch den Bundestag, im Bundesrat sei es nicht zustimmungspflichtig.

Die SPD sieht die von der CSU forcierten Maut-Pläne skeptisch, will sich aber an die Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag halten. Die SPD-geführten Landesregierungen haben jedoch mehr Spielraum. Sollte ein Zustimmungsrecht des Bundesrates festgestellt werden, stünde Dobrindt vor einer weiteren Hürde. Auch ohne dieses Recht könnte die Länderkammer allerdings mit Mehrheit Einspruch erheben und das Vorhaben zwar nicht verhindern, über die Anrufung eines Vermittlungsverfahrens aber erheblich verzögern. Die Einführung der Maut ist bisher für 2016 geplant, wobei der Monat offengelassen wurde.

Als größte Hürde gilt bisher die Zustimmung der EU-Kommission, die das Vorhaben auf eine mögliche Diskriminierung von Ausländern prüfen muss. Die Kommission hat bisher nur auf kritische Punkte hingewiesen, aber kein klares Urteil abgegeben. Dies wird nach Angaben von Verkehrskommissarin Violeta Bulc während des Gesetzgebungsprozesses auch nicht mehr kommen. Danach könnte Deutschland aber ein Vertragsverletzungsverfahren drohen.


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