Politik

Luxemburger gegen Wahlrecht für Ausländer

Lesezeit: 1 min
07.06.2015 18:07
Ausländer dürfen in Luxemburg auch künftig zwar Steuern zahlen, aber nicht wählen. Bei einer Volksabstimmung zeichnet sich eine klare Mehrheit für die Zwei-Klassen-Gesellschaft ab. Auch in den meisten anderen EU-Staaten sind Ausländer von nationalen Wahlen ausgeschlossen. In Luxemburg sind wenigstens die Steuern niedrig.
Luxemburger gegen Wahlrecht für Ausländer

Bei einer Volksabstimmung in Luxemburg zeichnet sich ein klares Nein zum Ausländerwahlrecht auf nationaler Ebene ab. Laut der Auszählung in 50 Prozent der Wahllokale stimmten am Sonntag rund 77,6 Prozent der Luxemburger gegen das «Einwohnerwahlrecht», das die Regierung des liberalen Premiers Xavier Bettel vorgeschlagen hat. Voraussetzung für ein Stimmrecht für Ausländer sollte sein, dass sie mindestens zehn Jahre in Luxemburg leben und zuvor an einer Kommunal- oder Europawahl teilgenommen haben.

Auch bei den zwei anderen Fragen des Referendums deuteten erste Teilergebnisse auf eine Ablehnung hin: Für die Senkung des Wahlalters für Luxemburger von 18 auf 16 Jahren stimmten lediglich gut 19 Prozent, für die Begrenzung der Amtszeit von Minister auf zehn Jahre knapp 30 Prozent. Ein endgültiges Ergebnis des Referendums wird noch am Abend erwartet.

Rund 245 000 Wahlberechtigte waren an die Wahlurnen gerufen worden, um zu entscheiden, ob die Vorschläge der Regierung in eine neue Verfassung aufgenommen werden sollen. In Luxemburg herrscht Wahlpflicht: Die Wahlbeteiligung ist deswegen traditionell hoch.

Das Großherzogtum ist mit rund 550 000 Einwohnern das zweitkleinste Land der EU nach Malta. Gut 45 Prozent der Einwohner des Großherzogtums sind Ausländer.

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