Politik

CleanIT: Bundesregierung will Internet auf „verdächtige Inhalte“ durchsuchen

Lesezeit: 2 min
02.11.2012 23:12
Beim von der Bundesregierung geplanten Projekt CleanIT geht es vordergründig um die Bekämpfung von „gewalttätigen oder -befürwortenden Formen des Terrorismus und Extremismus“. In einem versteckten Passus wird jedoch klar, dass das Projekt im Grunde der Zensur Tür und Tor öffnet.
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Das von den Niederlanden eingebrachte Überwachungsprojekt CleanIT, das die Kommunikation im Internet für die Bekämpfung des Terrorismus vorsieht, ist bei Bürgerrechtsorganisationen auf harsche Kritik gestoßen (hier). Die Pläne zum Projekt sehen vor, Unternehmen dazu zu verpflichten, unerwünschte Inhalte herauszufiltern und die Strafverfolgungsbehörden darüber zu informieren ( aktueller Entwurf hier).

Aus diesem Grund hatte der Bundestagsabgeordnete Andrej Hunko (Die Linke) eine Anfrage an die Bundesregierung zum Projekt CleanIT gestellt. Das Bundesinnenministerium verweist in seiner Antwort darauf, dass lediglich „Terrorismusbekämpfung und gewalttätige oder -befürwortende Formen des Terrorismus und Extremismus“ Gegenstand der Erörterungen zum Clean-IT-Projekt wären (zum Dokument, hier).

Aufgrund der Kritik von Datenschützern fragte der Abgeordnete Hunko, welche Haltung die Bundesregierung unter anderem hinsichtlich folgender Punkte vertreten hätte: etwa zur Strafbarkeit der Verlinkung auf terroristische Inhalte, gesetzliche Grundlagen zur Verwendung von Klarnamen in Onlinediensten, Speicherung von IP-Adressen von Nutzern und Sperr- und Warnsysteme für soziale Netzwerke hinsichtlich des Zugangs zu illagen Inhalten. Die Bundesregierung verwies hier in ihrer Antwort darauf, dass die Teilnehmer nicht das politische Mandat hatten, „im Namen der Bundesregierung verbindliche Vereinbarungen zu treffen (...)“ und deshalb keine „Haltung der Bundesregierung zum Ausdruck gebracht“ wurde.

Wie aus der Antwort des Bundesinnenministeriums hervorgeht, schließen die Projektpartner von CleanIT nicht aus, auch automatische Erkennungssysteme für verdächtige Inhalte einzusetzen. „Filtertechnologien stehen an sich nicht im Widerspruch zu völkerrechtlichen Vereinbarungen und Verträgen“, so das Ministerium, „sondern allenfalls eine bestimmte Art und Weise des Einsatzes solcher“. Auch sei ein Klarnamenzwang nicht „völkerrechtswidrig“. Damit gesteht die Regierung jedoch ein, dass das Internet künftig entgegen allen Beteuerungen sehr wohl auf Inhalte durchsucht werden soll. Auch wenn sich diese Suche zunächst vordergründig nur auf terroristische Inhalte beziehen soll, sind damit im Grunde jeder Art von Zensur Tür und Tor geöffnet. Schließlich ist es eine äußerst dehnbare Definition, wann der Terrorismus beginnt. Dies haben zuletzt die Amerikaner gezeigt, die mit schwerem Militärgerät gegen die Bürger vorgehen wollen, wenn Demonstrationen drohen.

Zu den Beteiligten bei diesem Projekt zählen neben den Niederlanden und Deutschland auch Großbritannien, Spanien und Belgien. Aus der Antwort der Bundesregierung geht hervor, dass für CleanIT insgesamt 407.134 Euro bereitstehen. Deutschland habe sich einmalig mit einem Anteil von 10.000 Euro an den Projektkosten beteiligt. 80 Prozent der Gesamtkosten werden von der EU getragen. „Weitere Fragen der Vergabe, Zweckbindung und Bewilligung der zukünftigen Ausgaben liegen in der Federführung der Niederlande und sind der Bundesregierung nicht bekannt“, heißt es in dem Antwortschreiben.

In Deutschland selbst sind das Innenressort, Mitarbeiter des Bundeskriminalamts und des Verfassungsschutzes beteiligt. An einer Konferenz im Juni waren zudem auch Vertreter der Aufsichtsbehörde jugendschutz.net beteiligt gewesen – wenngleich Jugendschutz dem Antwortschreiben des Ministeriums zufolge gar nicht mehr Gegenstand des Projektes ist. An dem Projekt beteiligte Firmen wollte das Innenministerium jedoch nicht nennen. Die entsprechende Liste der Tagungsteilnehmern sei als vertraulich eingestuft worden. Lediglich Berechtigte könnten diese bei der Geheimschutzstelle des Bundestags einsehen. Eine Veröffentlichung dieser Liste könnte für die Bundesrepublik Deutschland „schädlich sein“ und „würde die Vertraulichkeit internationaler Beratungen gefährden“, so das Ministerium.

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