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Bundesregierung will Anbau von Genmais verbieten

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01.10.2015 00:34
Deutschland hat das Anbau-Verbot für Genmais bei der Europäischen Union angemeldet. Zehn EU-Länder wie etwa Frankreich, Ungarn und Österreich haben ein entsprechendes Verbot bereits bei der EU-Kommission angekündigt.
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Nach langen Schweigen hat sich die deutsche Bundesregierung nun für ein Verbot des Genmais-Anbaus ausgesprochen. In dem Schreiben des Bundeslandwirtschaftsministeriums vom Mittwoch an die EU-Kommission wird die Aussaat mehrerer genetisch veränderter Organismen (GVO) auf dem Hoheitsgebiet der Bundesrepublik untersagt.

„Der Anbau des gentechnisch veränderten Maises ist unvereinbar mit der in Deutschland üblichen Ackernutzung“, heißt es in dem Schreiben, das der Nachrichtenagentur Reuters vorliegt. Es sei mit negativen Folgen für den konventionellen und ökologischen Maisanbau zu rechnen.

Eigentlich entscheidet die EU über Anbaugenehmigungen. Seit diesem Jahr können Mitgliedsstaaten jedoch ein nationales Verbot erlassen. Mit dem nun an die EU-Kommission abgesandten Schreiben unternimmt Bundesagrarminister Christian Schmidt den ersten Schritt eines Verbotsverfahrens. Die EU-Kommission muss nun den Konzernen, die eine Anbaugenehmigung für ihre GVO-Nutzpflanzen beantragt haben, den deutschen Wunsch auf einen Vertriebsverzicht übermitteln. Erst wenn dies von den Unternehmen abgelehnt wird, kann nach den EU-Regeln der Anbau per nationaler Gesetzgebung untersagt werden.

Der EU-Kommission zufolge haben bereits zehn Länder derartige Verbote gefordert: Lettland, Griechenland, Frankreich, Kroatien, Österreich, Ungarn, Niederlande, Belgien, Polen und Litauen.

Unmittelbar betroffen sind die Konzerne Monsanto, Syngenta, Dow AgroScienes und DuPont-Pioneer, die Anträge für den Anbau von acht Genmais-Sorten in Brüssel gestellt haben, die teilweise bereits genehmigt wurden.

Mit genetisch veränderten Sojabohnen und anderen Produkten machen die Agrarkonzerne weltweit Milliardenumsätze. GVO-Befürworter werben unter anderem mit höheren Erträgen. Gegner verweisen auf nicht restlich geklärte Risiken.


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