In einer Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge in Hamburg-Bergedorf ist es zu Auseinandersetzungen zwischen zwei größeren Flüchtlingsgruppen gekommen – die Polizei rückte mit 50 Einsatzkräften aus. Insgesamt mehr als 200 Flüchtlinge seien bereits im Laufe des Mittwochs immer wieder aneinandergeraten, sagte ein Polizeisprecher am Donnerstagmorgen. Demnach habe es bei der Auseinandersetzung zwischen den syrischen und afghanischen Flüchtlingsgruppen auch Verletzte gegeben. Die teils aggressiven Menschen auf beiden Seiten hätten zudem auch Schäden verursacht – Betten und Stühle seien zu Bruch gegangen.
Der Polizeieinsatz dauerte am Donnerstagmorgen zunächst noch an. Genauere Angaben zum Anlass der Auseinandersetzung oder der Schwere der Verletzungen konnte der Sprecher zunächst nicht machen.
Der Chef der Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, sagt im Interview mit den DWN über die Gewalt in Flüchtlingsunterkünften: „In den Flüchtlingsunterkünften gibt es flächendeckende, vorbereitete und organisierte Massenschlägereien und Kämpfe. Wir reden hier nicht nur von Rangeleien, sondern von richtigen Machtkämpfen zwischen verschiedenen Gruppen, die verschiedene ethnische und religiöse Hintergründe haben oder/und Clan-Mitglieder sind.“
Hamburg steht kurz davor, leerstehende Gewerbeimmobilien für Flüchtlinge zu beschlagnahmen. In erster Lesung stimmte die Bürgerschaft am Mittwoch mehrheitlich dem umstrittenen „Gesetz zur Sicherung der Flüchtlingsunterbringung in Einrichtungen“ zu. Nach dem Willen von SPD, Grünen und Linken sollen damit leerstehende Gewerbeimmobilien auch gegen den Willen der Eigentümer als Unterkünfte genutzt werden können.
In namentlicher Abstimmung votierten 81 Abgeordnete für das Gesetz, 37 stimmten dagegen. Eine abschließende zweite Lesung im Parlament verhinderten CDU, AfD und FDP. Endgültig verabschiedet werden soll das Gesetz nun am Donnerstag.
Hamburgs Behörden konnten schon in der Vergangenheit Unterkünfte für Flüchtlinge nach dem Polizeirecht zur Abwehr einer Gefahr in Beschlag nehmen. Allerdings war dies wegen des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit nur schwer und vor allem nicht innerhalb kurzer Zeit durchsetzbar. Dies soll sich nun durch den direkten Zugriff auf die Immobilien ändern. So heißt es im Gesetz: „Die zuständige Behörde kann zum Zwecke der Unterbringung von Flüchtlingen (...) Grundstücke und Gebäude sowie Teile davon sicherstellen.“ Widersprüche oder Anfechtungsklagen seien zwar möglich. Doch hätten diese keine aufschiebende Wirkung.