Finanzen

Abgas-Skandal: Porsche und Kleinaktionäre könnten gegen VW klagen

Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger informiert derzeit seine Mitglieder über die Erfolgsaussichten einer Klage gegen den VW-Konzern wegen Kursverluste. Doch nicht nur Kleinaktionäre, sondern auch auch Aktionäre der VW Muttergesellschaft, der Porsche Automobil Holding SE, könnten einen Schadensersatzanspruch haben.
03.10.2015 02:26
Lesezeit: 1 min

VW hat den Abgas-Betrug gegenüber den US-Behörden zugegeben, aber Aufsichtsrat und Aktionäre erst Wochen später informiert. Der Autobauer hat somit die Meldepflicht eines börsenrelevanten Tatbestandes verletzt.

Deutsche Wirtschafts Nachrichten: Werden die Klein-Aktionäre den Kursverlust einklagen?

Daniel Bauer: Ausgehend von den derzeitigen Informationen dürfte der VW-Konzern es offenbar unterlassen haben, eine Adhoc-Mitteilung bezüglich der US-Ermittlungen herauszugeben. Bestimmten Aktionären würde unserer Einschätzung nach eventuell ein Schadensersatzanspruch zustehen. Ob die betreffenden Aktionäre diesen auch einklagen werden, ist uns nicht bekannt. Wir werden unseren Mitgliedern unsere Einschätzung zu den Erfolgsaussichten zukommen lassen, sobald uns weitere Informationen vorliegen. Aktuell kann dies noch nicht seriös beurteilt werden.

Deutsche Wirtschafts Nachrichten: Wie hoch ist schätzungsweise die gesamte Verlustsumme?

Daniel Bauer: Dies hängt davon ab, wie viel Aktionäre einen Schadensersatzanspruch haben könnten. Anspruchsberechtigt aufgrund der wohl unterlassenen Kapitalmarktmitteilung dürften nur die Aktionäre sein, die zu einem Zeitpunkt Aktien erworben haben, zu dem der Vorstand bereits über die Manipulationen informiert war. Wer in diesem Zeitraum VW-Aktien gekauft hat, könnte den Kursverlust unserer Einschätzung nach wohl grundsätzlich einklagen. Unklar bleibt jedoch bisher, wann der Vorstand von den Manipulationen wusste. Ferner könnten auch Aktionäre der VW Muttergesellschaft, der Porsche Automobil Holding SE unserer Meinung nach einen Schadensersatzanspruch haben. Zwischen diesen beiden Gesellschaften gibt es immerhin enge personelle Verflechtungen. Es könnte sich also nur um wenige hundert Anspruchsberechtigte handeln, sofern der Vorstand erst vor kurzem Kenntnis von den Manipulationen erlangt haben sollte, oder, falls dieser schon seit einem Jahr oder länger informiert gewesen sein sollte, auch um mehrere zehntausend. Die Schadenssumme könnte sich also auch von einem niedrigen einstelligen Mio. Euro Betrag bis hin zu einem Betrag im einstelligen Mrd. Euro Bereich bewegen.

Deutsche Wirtschafts Nachrichten: Können Sie uns ein konkretes mögliches Beispiel nennen?

Daniel Bauer: Wenn der Vorstand erst am 11. September von den Ermittlungen erfahren haben sollte, würde dies wohl nur ein paar hundert oder tausend Geschädigte betreffen. Sollte der Vorstand aber schon 2012 von den Manipulationen erfahren haben, dann wären wohl zehntausende Anleger betroffen, die alle die Differenz zwischen Kaufkurs der Aktien und dem aktuellen Kurs als Schaden einklagen könnten. Die Dimension ist jedoch unklar, da wir nicht wissen, wann der Vorstand über den Sachverhalt informiert worden ist. Daher sind alle Spekulationen aus unserer Sicht unangebracht. Es gilt zunächst, dass der Aufsichtsrat den Vorfall gründlich und schonungslos aufklärt, und dann kann über mögliche Schritte nachgedacht werden.

Daniel Bauer ist Vorstandsmitglied der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK).

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