Politik

Dänemark verlängert Grenz-Kontrollen zu Deutschland

Dänemark hat die Kontrollen an der Grenze zu Deutschland verlängert. Die Regierung begründete dies am Dienstag mit dem Rückstau, der durch Kontrollen zu Schweden entsteht. Dänemark wolle nicht die „Schlussetappe“ für alle Flüchtlinge Richtung Skandinavien sein.
02.02.2016 17:10
Lesezeit: 1 min

Dänemark hat die Kontrollen an der Grenze zu Deutschland bis zum 23. Februar verlängert. Die Regierung in Kopenhagen begründete dies am Dienstag mit dem Rückstau, der durch die schwedischen Kontrollen am Öresund entstehe. Dänemark wolle nicht die „Schlussetappe“ für alle Flüchtlinge sein, die in die skandinavischen Staaten strebten, erklärte Einwanderungsministerin Inger Stöjberg.

Die Grenzkontrollen wurden von Dänemark am 4. Januar eingeführt. Ministerpräsident Lars Lökke Rasmussen sagte damals, mit den Kontrollen solle die Einreise von Flüchtlingen ohne Papiere verhindert werden. Wenn andere nordische Länder an ihren Grenzen „den Riegel vorschieben“, könne dies entscheidende Konsequenzen für Dänemark haben.

Schweden führte Anfang Januar wegen des anhaltenden Flüchtlingsandrangs erstmals seit über 50 Jahren wieder Ausweiskontrollen für Einreisende aus Dänemark ein. Sie gelten für alle Passagiere von Zügen, Bussen und Fähren, die über die Öresund-Brücke nach Schweden einreisen wollen. Die Öresund-Brücke verbindet die dänische Hauptstadt Kopenhagen mit dem südschwedischen Malmö.

In Dänemark wurden 2015 insgesamt 21.000 Asylanträge gestellt. Das waren 44 Prozent mehr als im Vorjahr. Das Parlament in Kopenhagen beschloss Ende Januar eine Verschärfung der Asylregeln. Flüchtlingen können künftig Bargeld und Wertsachen ab einem Wert von 10.000 Kronen (1.340 Euro) abgenommen werden, um ihre Unterbringung mitzufinanzieren. Der Familiennachzug wird erschwert und die Dauer von Aufenthaltsgenehmigungen verkürzt.

In Deutschland müssen Flüchtlinge ebenfalls ihre Wertsachen, wie Schmuck und Bargeld, bei der Einreise offenlegen. Die Behörden behalten alles ein, was 750 Euro (Bayern) oder 350 Euro (Baden-Württemberg) übersteigt.

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