Politik

Unwetterschäden: Standardversicherungen helfen nur bedingt

Lesezeit: 1 min
30.05.2016 15:50
Die Unwetter des vergangenen Wochenendes haben teils zu verheerenden Schäden geführt. Doch nicht immer springt jetzt die abgeschlossene Versicherung ein. Nicht nur Immobilienbesitzer sollten daher ihre Vertragsbedingungen genau kennen.
Unwetterschäden: Standardversicherungen helfen nur bedingt

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Unwetter treffen Deutschland immer wieder. Kürzlich verwüsteten extreme Böen Teile der nordrhein-westfälischen Stadt Minden, in der Nacht zum Montag gab es in einigen Orten Baden-Württembergs und Bayerns teils dramatische Überschwemmungen nach Starkregen. Dazu kamen Wind, Hagelschlag und Blitzeinschläge. Und auch in den kommenden Tagen bleibt die Wetterlage kritisch. Was aber zahlen Versicherungen?

Unwetterschäden an Häusern oder Wohnungen übernehmen Gebäudeversicherungen standardmäßig oft nur teilweise, so die AFP. Immobilienbesitzer sollten daher dringend ihre genaue Vertragsbedingungen kennen. Typische Wohngebäudeversicherungen decken in der Regel Sturm- und Hagelschäden sowie Blitzeinschläge ab. Schäden durch Überschwemmungen aber tragen sie nur, wenn ergänzend auch eine Elementarschadenversicherung vereinbart wurde.

Nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) werden Elementarschadensoptionen heute beim Abschluss einer neuen Wohngebäudeversicherung meistens automatisch mit angeboten, können von den Kunden aber abgewählt werden. Bei alten Verträgen fehlt dagegen oftmals ein Versicherungsschutz gegen Erdrutsche, sehr starken Schneefall oder die Sturzfluten aus überlaufenden Bächen und Gullys.

Auch bei der Versicherung der Wohnungseinrichtung ist die Lage ähnlich. Die normalen Hausratsversicherungen treten zwar für Folgeschäden durch Sturm und Hagel ein, außerdem greifen sie bei Wasserschäden durch geplatzte Leitungen. Schäden durch Überflutungen von außen decken sie aber nicht automatisch ab. Für solche Fälle muss eine zusätzliche Elementarschadensabdeckungsoption vereinbart werden, die ergänzend greift.

Bei Schäden an geparkten oder stehenden Autos greift die Teilkaskoversicherung. Das gilt etwa für Beulen, die durch umstürzende Bäume oder Hagelschlag entstehen. Auch bei plötzlichen Überschwemmungen etwa in Tiefgaragen übernimmt sie die Schäden.

Wird ein Auto während der Fahrt von Bäumen oder Ästen getroffen, kommt es auf die genauen Umstände an. Stürzen Gegenstände plötzlich vor das Fahrzeug auf die Straße, greift die Teilkaskoversicherung. Liegen Hindernisse allerdings schon länger auf der Straße, hilft nach Angaben des ADAC nur eine Vollkaskoversicherung.

Nicht übernommen werden generell außerdem auch Schäden durch Überflutungen, wenn der Autofahrer sich fahrlässig selbst in Gefahr begibt. Die trifft etwa dann zu, wenn er eine überschwemmte Fahrbahn benutzt.


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