Im Streit um die Einhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien hat die EU-Kommission eine offizielle Verwarnung an die polnische Regierung verschickt. „Die Rechtsstaatlichkeit ist eine der Grundlagen der Europäischen Union“, sagte Vize-Kommissionspräsident Frans Timmermans am Mittwoch. Die Kommission müsse als Hüterin der Verträge ihre Einhaltung gewährleisten. Ohne Einigung drohen Warschau über weitere Etappen Sanktionen bis zum Stimmrechtsentzug in der EU.
Die EU-Kommission hatte im Falle Polens Mitte Januar erstmals überhaupt eine Überprüfung der Rechtsstaatlichkeit in einem Mitgliedstaat eingeleitet. Brüssel wirft der Regierung in Warschau vor, rechtswidrig die Ernennung mehrerer Verfassungsrichter rückgängig gemacht, die Unabhängigkeit des Gerichts eingeschränkt und seine Beschlüsse missachtet zu haben. Frühere Vorwürfe zur Einflussnahme auf öffentlich-rechtliche Medien nennt die Kommission inzwischen nicht mehr. Und auch die Vorwürfe wegen der Verfassungsrichter sind zweifelhaft: Immerhin hatte die Vorgängerregierung unmittelbar vor ihrer Abwahl noch einige ihr genehme Verfassungsrichter installiert – was die neue Regierung nicht zu Unrecht als Provokation interpretierte.
Die nun verschickte Stellungnahme sei „ein Instrument“, um den Dialog mit Warschau über die Streitpunkte auf das Wesentliche zu konzentrieren, sagte Timmermans. Er sah seine Behörde weiter „in einem Prozess des konstruktiven Dialogs“ mit Warschau. Timmermans verwies dabei auch auf ein Telefongespräch mit Regierungschefin Beata Szydlo von der rechtskonservativen Partei Recht und Gerechtigkeit (PiS) am Dienstagabend.
Dass die Haltung der Kommission nun in schriftlicher Form vorliege, bringe „nichts Neues“, sagte der für Europafragen zuständige polnische Vize-Außenminister Konrad Szymanski laut der Nachrichtenagentur PAP. Warschau sei aber „zu Konsultationen“ über Szenarien bereit, die eine Krise verhinderten. „Aber das bedeutet nicht, dass wir jede Art von Lösung akzeptieren können.“ Sie müsse auch für die Mehrheit im polnischen Parlament akzeptabel sein.
Nach der formalen Stellungnahme der Kommission hat Warschau nun zwei Wochen Zeit für eine Reaktion. Nächste Stufe wäre dann eine Empfehlung Brüssels, die kritisierten Mängel abzustellen. Erfolgt auch das nicht, könnte die EU Sanktionen gegen Polen verhängen.
Der dreistufige Rechtsstaatsmechanismus war Anfang 2014 eingeführt worden und wurde bisher noch nie angewendet. Die Kommission alleine könnte aber keine Sanktionen wie den Stimmrechtsentzug verhängen. Dazu müssten die anderen Mitgliedstaaten einstimmig feststellen, dass es in Polen einen „schwerwiegenden und anhaltenden Verstoß“ gegen EU-Grundwerte gibt. Der Polen-Verbündete Ungarn hat bereits klar gemacht, dass er Sanktionen gegen Warschau nicht unterstützen würde.
Der polnische Justizminister Zbigniew Ziobro spekulierte, es gehe der EU-Kommission letztlich gar nicht um das Verfassungsgericht, das die Justizreform im März für verfassungswidrig erklärt hatte: Der Druck aus Brüssel solle die Warschauer Regierung womöglich nur zu Zugeständnissen bei der Aufnahme von Flüchtlingen bringen.
Ohnehin hält sich die Angst vor möglichen Sanktionen in Warschau in Grenzen. Das liegt darin, dass zum Beispiel ein Entzug der EU-Stimmrechte von allen anderen Mitgliedstaaten einstimmig beschlossen werden müsste und Ungarn bereits jetzt sein Veto angekündigt hat.
Selbst in anderen europäischen Hauptstädten wird das Vorgehen der EU-Kommission deswegen kritisch gesehen. Ein europäischer Spitzenpolitiker kommentierte bereits im Januar laut dpa, es bestehe die Gefahr, dass man jetzt dicke Backen mache und dann feststellen müsse, dass man nicht pusten könne.