Seit 1993 sind die Sozialleistungen für Asylbewerber und Kriegsflüchtlinge nicht mehr verändert worden. Monatlich liegen sie bislang bei einem Betrag von 220 bis 225 Euro. Damit liegen sie deutlich unter den Hartz-IV-Sätzen, die als Existenzminimum angesehen werden. Der Regelsatz für Hartz-IV-Empfänger liegt mit 364 Euro deutlich höher. Damit werde das zur Sicherung des Existenzminimums Erforderliche „evident verfehlt“, sagte der Vizepräsident des Gerichts, Ferdinand Kirchhof, bei der Urteilsverkündung.
Im heutigen Urteil machte Karlsruhe deutlich, dass die staatlichen Hilfen für Asylbewerber und Kriegsflüchtlinge angehoben werden müssten. Sie müssen, so das Bundesverfassungsgericht, auf das Niveau von Hartz IV und Sozialhilfe angehoben werden. Eine „unverzügliche“ Neufassung soll nun geleistet werden.
Das Gericht ordnete zudem eine Übergangsregelung an, bis die Neufassung in Kraft treten werde. Rund 130.000 Menschen sind von dem heutigen Urteil betroffen. So sollen sie dank der Übergangsregelung ab sofort Leistungen in Höhe von 336 Euro monatlich erhalten, von denen 130 Euro „für die persönlichen Bedürfnisse des täglichen Lebens“ in bar ausbezahlt werden müssen, so die Karlsruher Richter. Bislang lag dieser Betrag bei 40 Euro. Die Übergangsregelung gelte rückwirkend ab 2011 für alle noch nicht rechtskräftig ergangenen Bescheide.
Allein zur entsprechenden Anhebung der Sozialleistung auf ein vergleichbares Niveau des Hartz-IV-Satzes werden nach der Neufassung Mehrkosten von über 218 Millionen Euro jährlich auf den deutschen Staat zukommen. Die rückwirkende Übergangsregelung wird bereits in diesem Jahr dem Staat etwas kosten. Finanzminister Wolfgang Schäuble wird entsprechend wieder einige Posten verrücken müssen.