Deutschland

Opposition fordert Abstimmung im Bundestag zum ESM-Hebel

Die Erhöhung der Schlagkraft des ESM auf mehr als 2 Billionen Euro stößt bei der Opposition auf heftigen Widerstand. Der Bundestag müsse darüber neu entscheiden, fordert der haushaltspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion. Immerhin erhöhe sich das Risiko, selbst wenn die Ausleihsumme für Deutschland gleich bleibe.
24.09.2012 12:49
Lesezeit: 1 min

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Die Euro-Staaten haben in einer gemeinsamen Zusatzerklärung festgelegt, dass die Grenzen der Ausleihsummen für die einzelnen Länder nicht erhöht werden dürfen und haben damit jene völkerrechtlich verbindliche Übereinkunft geschaffen, die das BVerfG gefordert hat. Damit ist die Schlagkraft des neuen Rettungsschirms begrenzt und eine Hebelung soll dem nun Abhilfe schaffen (mehr hier).

Doch nicht ganz unerwartet regt sich hinsichtlich dieser neuen Pläne nun Widerstand in der Opposition. „Auch wenn es ohne Erhöhung des Bürgschaftsrahmens zu einer Vervielfachung der Ausleihsumme kommt, muss das Plenum des Deutschen Bundestages neu entscheiden“, sagte Carsten Schneider, haushaltspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, der Passauer Neuen Presse. Die Regierung wolle nun eine Hebelung über ein strukturiertes Finanzprodukt durch die Hintertür schaffen, kritisierte er. Ein Produkt, welches denen ,die die Finanzkrise ausgelöst hatten, sehr ähnele.

Neben Carsten Schneider fordert auch Gerhard Schick, finanzpolitischer Sprecher der Grünen, eine Abstimmung im Bundestag über eine derartige Hebelung. Selbst wenn sich die Ausleihsumme nicht erhöhe, so erhöhe sich doch das Risiko. „Mehr Geld ist nicht zum Nulltarif zu haben, sondern heißt weit mehr Risiko für den Steuerzahler“, stimmte Sarah Wagenknecht, stellvertretende Vorsitzende der Linkspartei, zu.

In dieser Woche will der Haushaltsausschuss des Bundestages zunächst über die aktuellen ESM-Leitlinien entscheiden. Ob allein ein Ja des Haushaltsausschusses ausreichen würde, ist noch unklar, da das Bundesverfassungsgericht prüfen will, ob das gesamte Plenum den Leitlinien zustimmen müsse. Das Hauptsacheverfahren des Bundesverfassungsgerichts steht noch an, wenngleich bereits die erste Entscheidung des Gerichts Fragen aufwirft (ein Gastkommentar dazu findet sich hier).

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