Niedersachsen beteilige sich an einem Bundesprogramm zur Unterstützung von Paaren mit unerfülltem Kinderwunsch, berichtet das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Ab dem 1. Januar 2013 würden der Bund und das Land Niedersachsen zusammen bis zu 50 Prozent des Eigenanteils der betroffenen Paare bereitstellen. Und da die Krankenkassen bereits seit 2004 die Hälfte der anfallenden Kosten finanzieren, müssen betroffene Paare ab 1. Januar in der Regel nur noch ein Viertel der Gesamtkosten übernehmen.
Allein das Bundesland Niedersachsen stellt für das Programm zur Kindeswunsch-Erfüllung rund 1,7 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung. Neben einer verbesserten finanziellen Förderung betroffener Paare bei reproduktionsmedizinischen Behandlungen wird es auch eine Bundesinitiative „Hilfe und Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit“ geben. Dabei gehe es einerseits um „Beratung und Begleitung“, andererseits um eine Enttabuisierung des Themas Kinderlosigkeit. Dazu habe das Bundesfamilienministerium bereits eine neue Internetseite gestartet.
„Beinahe jedes zehnte Paar zwischen 25 und 59 ist ungewollt kinderlos“, erklärte Bundesfamilienministerin Kristina Schröder ihr Vorgehen. „Wir müssen uns darum kümmern, dass aus den vorhandenen Kinderwünschen auch öfter Wirklichkeit wird.“ Es sei dahingestellt, ob „wir“ uns tatsächlich um die Kinderwünsche einzelner Mitbürger kümmern müssen. Doch der staatlich geförderte Versuch der Kinderwunscherfüllung wird unbeabsichtigte Konsequenzen mit sich bringen.
Vor allem ist völlig unklar, wie der Mißbrauch bei einem solchen Programm verhindert werden soll. Tatsächlich könnte es dazu kommen, dass es in Deutschland künftig eine staatlich finanzierte Partner-Beratung geben könnte. Ob eine Förderung zurückgezahlt werden muss, wenn sich nach der Beratung der Kinderwunsch als doch nicht mehr ganz so dringend herausstellen sollte, ist nicht bekannt.
Auch die volkswirtschaftlichen Folgen sind problematisch: Denn wenn man den Preis eines Angebots senkt, wie in diesem Fall auf 25 Prozent, dann erhöht sich die Nachfrage. Es ist also damit zu rechnen, dass mehr Paare als bisher versuchen werden, sich den Kinderwunsch zu erfüllen. Denn der Versuch kostet sie jetzt weniger, und diese Konsequenz ist ja von Schröder sogar ausdrücklich erwünscht. Sie erwähnt allerdings nicht die Gefahr, dass Paare nun einen Anreiz haben, länger mit dem Kinderkriegen zu warten. Wenn es nämlich später Schwierigkeiten beim Kinderkriegen gibt, dann zahlen ja andere für ihre Unterstützung.
Eine weitere unbeabsichtigte Konsequenz von Schröders Politik besteht darin, dass eine vergrößerte Nachfrage den Preis verändern kann. Wenn also jetzt die Nachfrage nach medizinischer Hilfe beim Kinderkriegen steigt, wird auch der Preis dafür steigen. Paare werden also insgesamt deutlich mehr nur als ein Viertel der normalen Kosten zahlen müssen, die ihnen ohne Unterstützung entstehen würden.
Profiteure der neuen Gesetzeslage sind erstens die Produzenten der entsprechenden medizinischen Güter und Dienstleistungen, zweitens die betroffenen Paare und drittens die Politiker und Beamten, die sich mit den Verordnungen und Anträgen befassen und dafür bezahlt werden. Verlierer sind diejenigen, die das Programm über Steuern finanzieren müssen.