Die Commerzbank könnte den deutschen Steuerzahler nun noch einmal teuer zu stehen kommen – und zwar mit Blick auf die scheidenden Vorstände der Commerzbank.
Im Zuge des Gewinneinbruchs im letzten Quartal hatte die Bank angekündigt, den eigenen Vorstand zu verkleinern (hier). Und ausgerechnet von den zwei Vorständen, die die Chefs der internen Bad Bank waren, ist die Rede: Klösges und Sieber. Doch die Trennung von den zwei Vorständen, die der Commerzbank Geld sparen soll, wird nun für den Bund teuer. Angesichts der Wahlen versucht der Bund, die Abfindung der beiden jedoch möglichst niedrig zu halten.
Der Bund sei bereit, bis zu einer Million Euro zu bezahlen, berichtet das Handelsblatt mit Verweis auf Regierungskreise. Diese Grenze geht demnach auf einen Rahmenvertrag zwischen der Commerzbank und der Soffin zurück (Dez. 2008). In diesem heißt es, dass die Abfindung maximal zwei Jahresgehälter umfassen dürfte. Und weil es zu dieser Zeit eine Gehaltsobergrenze für Vorstände der Commerzbank in Höhe von 500.000 Euro im Jahr gab, wären dies Abfindungen in Höhe von einer Millionen Euro für jeden der beiden scheidenden Vorstände. Deshalb versuche der Bund, dies nun über die Bundestagswahl hinaus zu zögern.
Doch als wären zwei Millionen Euro für die beiden gescheiterten Vorstände nicht genug, wollen diese eine noch höhere Abfindung vom Bund und somit vom Steuerzahler. Schließlich sind die Vorstandsgehälter der Commerzbank mittlerweile wieder gestiegen. Im vergangenen Jahr verdienten die Vorstände immerhin 130 Prozent mehr als im Vorjahr (hier).
Mit einem Festgehalt in Höhe von etwa jeweils 750.000 Euro jährlich und diversen Boni wollen die beiden Vorstände Finanzkreisen zufolge jeweils etwa 2,5 Millionen Euro. Denn der Deutsche Kodex für gute Unternehmensführung sieht eine Miteinberechnung der Boni vor:
„Bei Abschluss von Vorstandsverträgen soll darauf geachtet werden, dass Zahlungen an ein Vorstandsmitglied bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit einschließlich Nebenleistungen den Wert von zwei Jahresvergütungen nicht überschreiten (Abfindungs-Cap) und nicht mehr als die Restlaufzeit des Anstellungsvertrages vergüten.“
Ob der Kodex oder der Rahmenvertrag von 2008 im Fall der beiden Vorstandsmitglieder gilt, wird sich möglicher Weise vor dem Arbeitsgericht zeigen. In jedem Fall wird aber der Bund Millionen Euro für die Abfindung von Vorständen einer teils verstaatlichten Bank zahlen. Ein äußerst groteskes Bild für den deutschen Steuerzahler.