Welchen Weg soll die EU einschlagen: Mehr Abgabe von Souveränität an Brüssel oder Rückgabe von Souveränität an die Nationalstaaten, wie von den Briten gefordert?
Ich bin gegen eine europäische Zentralregierung, die versucht sämtliche Belange aller EU-Mitgliedstaaten undifferenziert zu regeln. Die Staaten sollten ein hohes Maß an Eigenverantwortung behalten, gerade in Bezug auf steuer-, wirtschafts- und sozialpolitische Belange. Hier müssen Unterschiede und Wettbewerb, gerade beim Werben um Arbeitskräfte zwischen den EU-Ländern zugelassen werden. Dennoch ist es sinnvoll, bestimmte Zuständigkeiten an die EU zu delegieren, wie den Binnenmarkt und den Außenhandel. Auch eine besser abgestimmte EU-Außenpolitik und eine europäische Energie- und Rohstoffstrategie sind sinnvoll. Gemeinsam haben die EU-Mitgliedstaaten ein international anerkanntes Gewicht, das sie bei Verhandlungen mit Drittstaaten in die Waagschale legen können.
Soll es eine gemeinsame Haftung für die Schulden geben, oder soll jeder Nationalstaat für seine eigenen Schulden haften?
Jeder Staat muss für seine eigenen Verbindlichkeiten einstehen. Eine Transferunion, wie die Opposition sie zu akzeptieren bereit wäre, lehne ich ab. Unsere Strategie, befristete Kreditprogramme als Hilfe zur Selbsthilfe und nur gegen strenge Auflagen zu leisten, funktioniert. Zusätzlich sollten wir versuchen, ein Insolvenzrecht für Staaten zu etablieren, um eine Resolvenz von Staaten zu ermöglichen. Vor allem aber brauchen wir ein EU-weit abgestimmtes Bankeninsolvenzrecht. Banken müssen auch staatenübergreifend kontrolliert abgewickelt werden können. In Deutschland haben wir mit dem Bankenrestrukturierungsgesetz ein entsprechendes Instrument geschaffen. Das gilt es nun europaweit zu etablieren. Risiko und Haftung müssen bei Finanzunternehmen wie auch bei Staaten wieder zusammengeführt werden.
Sparen geht am besten durch effizienten Einsatz von Steuergeldern. Sind Sie dafür oder dagegen, dass Behörden und Politiker, die nachweislich Steuergelder verschwendet haben, dafür auch bestraft werden sollen, etwa durch ein Bußgeld?
In der Frage wird der Tatbestand der Untreue beschrieben. Dafür gilt bereits jetzt § 266 des Strafgesetzbuches. Wer eine Vermögensfürsorgepflicht für staatliche Gelder vorsätzlich verletzt, kann somit schon nach geltendem Recht zur Rechenschaft gezogen werden. Für Fälle grob fahrlässiger Geldverschwendung brauchen wir meines Erachtens dienstrechtliche Sanktionen.