Welchen Weg soll die EU einschlagen: Mehr Abgabe von Souveränität an Brüssel oder Rückgabe von Souveränität an die Nationalstaaten, wie von den Briten gefordert?
Ich setze mich für ein besseres Europa ein. Im Bereich der Außen- und Sicherheitspolitik muss Europa, wenn es ernst genommen werden will, mit einer Stimme sprechen. Hier müssen die Nationalstaaten dann auch entsprechend Kompetenzen abgeben. In anderen Bereichen sollte Europa vertieft werden: Die Nationalstaaten setzen beispielsweise im Bereich des Umweltschutzes europäische Vorgaben nur sehr schleppend um oder überwachen sie gar nicht. Das führt zum Teil zu starken Wettbewerbsverzerrungen. Dem muss entgegengewirkt werden. Auch im fiskalischen Bereich ist eine bessere Zusammenarbeit wünschenswert - die Haushaltskonsolidierungen sollten noch stärker überwacht und sanktioniert werden, mit mehr als nur finanziellen Mitteln. Allerdings bin ich in diesem Bereich dafür, grundsätzlich die staatliche Souveränität zu erhalten. Die EU sollte allerdings definieren, aus welchen Bereichen sie sich in den kommenden Jahren heraushalten wird. Die EU muss wahrlich nicht jedes Thema besetzen, auf das sie gerade Lust hat. Dabei denke ich an Themen wie lokalen Umweltschutz mit Feinstaub- oder Lärmpegelvorgaben. Warum muss das die EU reglementieren? Hier gilt für mich das Subsidiaritätsprinzip.
Soll es eine gemeinsame Haftung für die Schulden geben, oder soll jeder Nationalstaat für seine eigenen Schulden haften?
Nein. Als Insolvenzverwalter weiß ich, dass mehr Geld noch nie zu mehr Konsolidierung geführt hat. Jeder Staat muss für seine Verbindlichkeiten gerade stehen.
Sparen geht am besten durch effizienten Einsatz von Steuergeldern. Sind Sie dafür oder dagegen, dass Behörden und Politiker, die nachweislich Steuergelder verschwendet haben, dafür auch bestraft werden sollen, etwa durch ein Bußgeld?
Der Vorschlag ist charmant, aber leider quatsch. Die Strafbarkeit von Behörden und Politikern wird meistens mit der Steuerhinterziehung von Personen oder Unternehmen verglichen. Aus diesem Vergleich wird dann eine Strafbarkeit für Steuerverschwendung abgeleitet. Der Vergleich hinkt allerdings, weil es sich bei der mutmaßlichen Steuerverschwendung des Staates um "eigenes" Geld handelt. Das passende Äquivalent wäre also, den Umgang der Privatpersonen oder Firmen mit dem eigenen Geld. Und da steht Verschwendung auch nicht unter Strafe. Dieser Vergleich führt allerdings zum richtigen Ergebnis: Verschwendet ein Unternehmen Geld, wird es sich langfristig am Markt nicht behaupten können. Ebenso müssen sich Parteien dem politischen Wettbewerb stellen - und da ist der Umgang mit Steuergeldern nicht unwichtig. Nebenbei bemerkt: Steuerhinterziehung ist ein Vorsatzdelikt zum eigenen Vorteil. Und in diesem Bereich werden natürlich Politiker ebenso wie Beamte zur Rechenschaft gezogen. Durch das Strafgesetzbuch.