Das Landgericht Köln fordert in einem Urteil, dass der Urheber eines Fotos im Internet direkt auf dem Foto vermerkt werden muss. Ein solcher Urheber-Vermerk ist heute vollkommen unüblich.
Zudem wäre der geforderte Vermerk auf dem Bild juristisch höchst problematisch, berichtet law blog. Denn wenn ein Blog den Urheber auf dem Bild vermerkt, kann der Fotograf dagegen klagen. Denn der Blog hat mit der Kennzeichnung das Foto abgeändert und dadurch möglicherweise das Urheberrecht des Fotografen verletzt.
Nach Ansicht von law blog eröffnet das Urteil einen „gigantischen Abmahnmarkt“. Denn kaum eine Webseite erfüllt die vom Landgericht Köln geforderte Kennzeichnung. Nicht einmal die Webseite des Kölner Landgerichts hält sich an die eigene Kennzeichnungs-Forderung. Auch dort fehlen beim Aufruf von Bildern die Quellenvermerke.
Der gesamte Internet-Standort Deutschland sei durch das Kölner Urteil gefährdet, sagt law blog. „Es wird wohl nur Stunden dauern, bis die restliche Welt mal wieder über uns lacht.“