Politik

Entscheidung: Winkt Karlsruhe heute den ESM durch?

Das Bundesverfassungsgericht wird am Dienstag die Entscheidung über die ESM-Klagen verkünden. Es wird erwartet, dass das Gericht gegen den ESM keine grundsätzlichen Einwände erhebt.
18.03.2014 00:08
Lesezeit: 1 min

Für den 18. März hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Bekanntgabe der Entscheidung über die Rechtmäßigkeit des ESM angekündigt.

Die Entscheidung dürfte allerdings nicht so ausfallen, wie die Kläger es erhoffen. Aller Voraussicht nach wird Karlsruhe den ESM durchwinken.

Der Grund dürfte in der Vielfalt der Euro-„Rettungsmaßnahmen“ liegen: Mit seiner unmissverständlichen Ablehnung des unbegrenzten Ankaufs von Staatsanleihen durch die EZB (OMT) hat das Bundesverfassungsgericht den Euro-Rettern eine Waffe aus der Hand geschlagen – die Bundesregierung könnte dieses Programm nur im offenen Rechtsbruch mitmachen (mehr dazu im Detail hier).

Doch gerade die harte Linie von Karlsruhe gegenüber dem OMT-Programm von Mario Draghi dürfte dazu führen, dass das Gericht den ESM – möglicherweise mit einigen kleinen Auflagen – für verfassungskonform hält. Denn Gerichtsentscheide aus Karlsruhe haben immer auch eine politische Dimension. Das liegt in der Natur der Sache: Eine Verfassung ist ohne Politik nicht denkbar.

Und die finanzpolitische Integration der Euro-Zone wurde von Karlsruhe in den vergangenen Jahren ebenso mitgetragen wie die Abgabe von Souveränität an die EU-Institutionen. Wenn es aber politischer Wille ist, aus der Euro-Zone eine Art europäischen Bundesstaat zu machen, dann wird sich das Verfassungsgericht nicht gegen diesen erklärten Willen stellen.

Es tut nichts zur Sache, ob das der Wille der Bürger Europas ist – sie werden vor dem Gericht durch ihre Regierungen vertreten. Diese Regierungen haben in den vergangenen Jahren in wechselnden parteipolitischen Besetzungen stets „alternativlos“ agiert.

Und so dürfte Karlsruhe befinden, dass der ESM ein legitimes Mittel zur Rettung der Euro-Zone ist. Gerichts-Entscheide haben immer auch etwas von einem Kuhhandel: Auf der einen Seite wird etwas verwehrt, um auf der anderen Seite etwas genehmigen zu können.

Vor diesem Hintergrund wäre es schon ein Erfolg, würde das Verfassungsgericht die parlamentarischen Mitwirkungsrechte des Deutschen Bundestags stärken. Es wäre jedoch verwegen, auf strenge Transparenz- oder Kontrollrechte zu hoffen.

Dazu ist der Euro-Rettungszug schon zu weit aus dem Bahnhof gefahren.

Karlsruhe dürfte sich ihm nicht entgegenstellen und damit einen Crash riskieren.

Die Notbremsung werden am Ende alle gemeinsam mitmachen müssen.

In dieser Hinsicht ist die europäische Integration schon weit fortgeschritten.

DWN
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