Die Bundesregierung und die EU haben ihren monatelangen Streit um die Industriestrom-Rabatte auf die Kosten der Energiewende beigelegt. In der Nacht zum Dienstag verständigte sich die Regierungsspitze mit EU-Vertretern auf weitere Vergünstigungen für ausgewählte Branchen.
Die Einigung lässt dem Bund nach Angaben aus Regierungs- und Industriekreisen noch Spielraum für Sonderregelungen für einzelne Branchen. Daher wird das Bundeskabinett die Passage zu Industrie-Rabatten am Dienstag noch nicht mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) beschließen. Die EU-Kommission kann ihre neuen Beihilfe-Leitlinien wie geplant am Mittwoch festlegen.
Die Lösung geht in einzelnen Punkten für besonders stromintensive Betriebe über bereits gefundene Kompromisse hinaus: So sollen alle 65 ausgewählten Branchen 20 Prozent der Umlage zur Ökostrom-Förderung zahlen. Dies aber nur bis zu einer Kappungsgrenze von 4 Prozent der Bruttowertschöpfung - also des Wertes der produzierten Waren abzüglich der Vorleistungen. Bisher hatte die Kommission eine Grenze von 5 Prozent verlangt.
Für besonders energie-intensive Branchen wie Aluminium oder Kupfer soll die Grenze zwar wie vorgesehen bei maximal 2,5 Prozent der Bruttowertschöpfung liegen. Hier hat die Regierung aber Spielraum ausgehandelt, der für einzelne Branchen bis 1 Prozent der Wertschöpfung gehen könnte. Details sollen in den nächsten Wochen festgelegt werden.
Die EU-Kommission hatte die Rabatte von jährlich über 5 Milliarden Euro auf die Umlage zur Ökostrom-Förderung für große Teile der Industrie als eine unerlaubte Beihilfe gewertet. Sie hat deswegen auch ein Verfahren gegen Deutschland eingeleitet. Die rund 2.100 Unternehmen verbrauchen etwa die Hälfte des Industriestroms in Deutschland.