Der parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Michael Grosse-Brömer, legte dem Präsidenten die Unterzeichnung der Diäten-Erhöhung nahe. Er verwies darauf, dass Gauck die Unterschrift nur verweigern könnte, wenn das Gesetz offenkundig verfassungswidrig wäre. „Dafür gibt es in meinen Augen aber kein Anhaltspunkt", sagte er der Welt am Sonntag. Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt sprach von einem durch die Koalition in höchster Eile durchgezogenen Gesetz. Die verfassungsrechtliche Prüfung sei dabei offenbar auf der Strecke geblieben.
Ohne Gaucks Unterschrift bleiben die Diäten bei 8252 Euro und steigen nicht auf 8667 Euro. Für Januar haben die Abgeordneten die nächste Erhöhung auf dann 9082 Euro geplant. Allerdings greift die Erhöhung rückwirkend, wenn der Präsident das Gesetz später unterschreibt (mehr dazu hier).
Ab 2016 sollen sich die Diäten dann an die Lohn- und Gehaltsentwicklung in Deutschland automatisch anpassen.
Gegen diesen Automatismus haben die Juristen im Bundespräsidialamt Bedenken, da die Diatenerhöhungen damit von der Öffentlichkeit unbemerkt Jahr für Jahr steigen. Das könnte einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1975widersprechen. Das Urteil besagt, das demokratische und rechtsstaatliche Prinzip des Grundgesetzartikels 20 verlange, dass der entsprechende Willensbildungsprozess im Parlament „für den Bürger durchschaubar ist und das Ergebnis vor den Augen der Öffentlichkeit beschlossen wird“.