Die Bundesregierung erlaubt Krankenversicherungen, bei ihren Kunden mit Anreizen um sensible Gesundheitsdaten zu werben. Bei den Gratifikationen kann es sich um Rückzahlungen der Beiträge sowie andere Vergünstigungen oder Dienstleistungen handeln. Das geht aus einer Antwort hervor, die die Linksfraktion zu dem Thema an die Bundesregierung gestellt hat.
Eine Vertragsgestaltung, die es dem Versicherten erlaube, seine Beitragszahlung zu reduzieren, sei nicht grundsätzlich unzulässig, heißt es darin. Die Regierung fordert die Versicherer lediglich auf, „„sorgfältig mit ihren sensiblen Gesundheitsdaten umzugehen sowie Vor- und Nachteile ihrer Bereitschaft zur Datenoffenlegung sorgfältig und bewusst abzuwägen.“ Krankenkassen fordert schon länger mehr Zugang zu den Gesundheitsdaten ihrer Kunden.
Die Generali-Versicherungsgruppe will Versicherten Rabatte gewähren, wenn diese ihre Daten per Smartphone-App der Krankenkasse zugänglich machen, berichtet das Ärzteblatt. Die Krankenkassen verschaffen sich darüber einen präziseren Einblick in den Gesundheitszustand ihrer Kunden. Gesundheits-Apps liegen im Trend. Sie zeichnen Blutdruck, Puls, Herzschlag, Blutzuckerwerte auf und dienen dem Nutzer als Übersicht und Kontrolle. Für die Versicherer sind die Daten Wertvoll für eine Kosteneinschätzung der Kunden. Auch Daten über den Konsum von Alkohol, Nikotin und Drogen, Schwangerschaften, sportliche Aktivitäten, Essgewohnheiten und Schlafphasen können so aufgezeichnet und an die Krankenkasse weitergeleitet werden.
Zwar wird der Datenaustausch mit der Krankenkasse auf freiwilliger Basis entstehen und den Versicherten bleibt es überlassen, wie viel sie preisgeben. Doch das Anreiz-System der Krankenkassen ist problematisch: Versicherte könnten ihre Daten gegen finanziellen Ausgleich an die Kassen verkaufen, weil sie darauf angewiesen sein könnten. Bei einem ungesunden Lebensstil oder einem Krankenkassenwechsel könnte es aufgrund von solch sensiblen Gesundheitsdaten zu Problemen kommen. Krankenkassen könnten Patienten aufgrund der für sie öffentlichen Daten ablehnen oder den Versicherungsschutz kündigen.
Die Bundesregierung spricht in dem Zusammenhang von Chancen, die in den Blick genommen werden müssten. Digitale Apps könnten eine bessere Behandlung, die Verzahnung von ambulanter und stationärer Versorgung oder auch die Qualität medizinischer Leistungen herbeiführen, heißt es in der Antwort.