Finanzen

Banken-Krach: EU unterstützt Österreich beim Aushebeln von Staatsgarantien

Die Europäischen Bankenaufsicht EBA unterstützt offenbar die Rechtsauffassung der Republik Österreich, wonach die staatlichen Garantien für Gläubiger bei der Skandalbank Hypo Alpe Adria (HGAA) wertlos sind. Macht das Beispiel Schule, könnten öffentliche Banken in ganz Europa in ernste Schwierigkeiten bei der Finanzierung geraten.
07.03.2015 00:32
Lesezeit: 2 min

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Der Zahlungsstopp der Hypo-Bad-Bank könnte auch Gläubiger treffen, die Anleihen mit Landesgarantien halten. Die EU hat überraschend signalisiert, dass diese Anleihen trotz der Garantien „nicht als besicherte Forderungen“ zählen. Konkret geht es um elf Milliarden Euro an Landesgarantien für die ehemalige Kärntner Bank.

Die Hypo-Gläubiger kommen seit der Entscheidung der österreichischen Regierung, ein Schuldenmemorandum für die Hypo-Bad-Bank Heta zu verhängen, nicht mehr an ihr Geld. Das wirft vor allem für jene Fragen auf, die vorrangige Anleihen mit Kärntner Landesgarantien halten. Auch sie sind vorerst von Rückzahlungen ausgeschlossen. Die EU signalisiert in einer ersten Analyse Zustimmung für dieses Vorgehen. Das berichten österreichische Medien.

Bei der Abwrackung der Hypo könnte eigentlich die seit Jahresbeginn gültige EU-Bankenabwicklungsrichtlinie (BRRD) zum Tragen kommen. Die besagt, dass Eigentümer und Geldgeber der Banken bei der Rettung ihres Instituts als Erste zur Kasse gebeten werden – es tritt also ein Bail-in-Mechanismus in Kraft. Zudem muss nach den neuen Regeln der EU-Richtlinie ein EU-Staat die EU-Kommission nicht mehr im Voraus über die Bankenabwicklung informieren, Es reicht, wenn im Nachhinein Bericht erstattet wird. Dafür gibt es auch keine Fristen.

In der EU-Richtlinie gibt es allerdings eine Einschränkung für den Haircut: Das Bail-in-Instrument kann nicht auf Forderungen angewendet werden, die „abgesichert, besichert oder auf andere Art und Weise garantiert sind“. Doch die umstrittenen Kärntner Garantien werden nun plötzlich nicht als formal gültige Besicherungen betrachtet, gab die Europäische Bankenbehörde (EBA) Anfang Februar bekannt - und stützte damit den Versuch der österreichischen Bundesregierung, die Haftung durch einen Trick außer Kraft zu setzen. Die Auskunft sei aber nicht rechtsverbindlich, schränkte die EBA ein.

Der österreichische Finanzminister Hans Jörg Schelling meldete am Dienstag jedenfalls Zweifel an, ob die Landesgarantien überhaupt zum Tragen kommen. Ziel sei, aus diesen Haftungen „herauszukommen“, sagte er in einem Interview mit der Kleinen Zeitung. Er glaube nicht, dass sie in irgendeiner Weise schlagend würden. Gelingen könnte das etwa mit einem Rückkauf bestehender Anleihen, deutete Bundeskanzler Werner Faymann an. Dies sei Teil der Verhandlungen mit den Gläubigern.

Die Analyse der EU-Kommission bedeutet auch, dass die mit Haftungen besicherten Anleihen geschnitten werden können. Konkret geht es um elf Milliarden Euro an Landesgarantien für die ehemalige Kärntner Bank. Doch mit dem neuen Abwicklungsgesetz Basag und dem Zahlungsstopp gehen die Gläubiger vorerst leer aus, berichtet Der Standard (ein sehenswertes Video, das den Hypo-Skandal in fünf Minuten erklärt, am Anfang des Artikels).

Einer dieser Gläubiger ist die staatliche NRW.Bank. Die Bank besitze vorrangige Anleihe der Hypo, erklärte das Düsseldorfer Geldhaus am Freitag. Laut WDR geht es um Bonds im Wert von 276 Millionen Euro.

Der österreichische Versicherungskonzern Uniqa prüft bereits rechtliche Schritte gegen den Rückzahlungsstopp für Hypo-Anleihen. Uniqa sei derzeit mit 25 Millionen Euro in Anleihen investiert, die von dem Schuldenmoratorium betroffen seien, sagte Firmenchef Andreas Brandstetter am Freitag auf der Bilanzpressekonferenz.

Neben den Anleihegläubigern will Österreich auch die ehemalige Hypo-Mutter BayernLB zur Kasse bitten: Sie hat immer noch über zwei Milliarden Euro in dem Institut stecken. Gerichte versuchen gerade zu klären, ob es sich dabei um Kredite oder Eigenkapitalspritzen der früheren Mutter handelt.

Der Banken-Spezialist Achim Dübel sagte den Deutschen Wirtschafts Nachrichten im Interview: „Die Gläubiger, die bei früherer Aufdeckung der Verluste die Eigentümer der Heta geworden wären, sind nun schlechter gestellt. Die Republik spielte sich bei den Verkäufen und Abspaltungen als Eigentümer der Bank auf, der sie materiell nicht war, weil ihre bilanzierte Eigenkapitalposition nicht durch Aktiva gedeckt war. Die FMA als Abwickler konnte zwar schon damals theoretisch in eine eigenkapitalgleiche Rolle einspringen, hatte aber vor der Umsetzung der Direktive zum 1.1.15 noch nicht das volle Instrumentarium zur Hand.“

 

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