Deutschland

Urteil: Atomkraftwerke müssen Steuer zahlen

Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist die milliardenschwere Atomsteuer für die Kraftwerkbetreiber gerechtfertigt und damit zulässig. Es gebe keine Widersprüche zwischen der nationalen Kernbrennstoff-Steuer und dem EU-Recht.
04.06.2015 12:27
Lesezeit: 1 min

Die von deutschen Energiekonzernen zu zahlende milliardenschwere Atomsteuer ist nach einem EU-Urteil rechtens. Die Kernbrennstoffsteuer ist mit europäischem Recht vereinbar, urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag (Rechtssache C-5/14). Die Energiekonzerne müssen die Abgabe auf im Reaktor eingesetzte Kernbrennstoffe entrichten.

Die Branchengrößen Eon und RWE könnte das Urteil teuer zu stehen kommen: Sie hoffen bisher auf die Rückzahlung von Steuern in Milliardenhöhe. Zur Steuer läuft aber auch noch ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsbericht, das voraussichtlich bis Jahresende entschieden wird.

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