Deutschland

Demo auf Flughafen ist zulässig: Jesuiten-Pater gewinnt vor dem BGH

Der BGH in Karlsruhe gab am Freitag einem Jesuitenpater aus Berlin recht, der mit anderen Aktivisten auf dem Flughafen Schönefeld direkt vor einer Unterkunft für Flüchtlinge eine Mahnwache abhalten wollte. Die Flughafengesellschaft hatte dies dem Pater untersagt. Der Pater sei in seinem Recht auf Versammlungsfreiheit verletzt worden, so das Gericht.
26.06.2015 23:56
Lesezeit: 1 min

Der Bundesgerichtshof hat die Demonstrationsfreiheit gestärkt. Die Richter gaben am Freitag einem Jesuitenpater aus Berlin recht, der mit anderen Aktivisten auf dem Flughafen Schönefeld direkt vor einer Unterkunft für Flüchtlinge demonstrieren wollte. Das Verbot der Flughafengesellschaft 2012 hat den Kläger demnach in seinem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit verletzt. Der 72-jährige wollte direkt vor dem Gebäude mit seiner Gruppe Ordensleute gegen Abgrenzung eine Mahnwache abhalten. Dies untersagte die Gesellschaft mit dem Argument, das Gelände sei nicht öffentlich und daher dürfe dort auch nicht demonstriert werden.

Das sah der BGH jetzt anders. Der Senat verpflichtete den Flughafenbetreiber außerdem, auf dem umstrittenen Gelände am 3. Oktober eine Demonstration zu erlauben. Das Abschiebegefängnis des Flughafens wird mittlerweile größtenteils als Asylunterkunft genutzt. Die Vorinstanzen hatten die Klage des Paters gegen das Verbot abgewiesen.

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