Bundessozialministerin Andrea Nahles (SPD) will per Gesetz den Sozialhilfe-Anspruch von EU-Ausländern beschränken. «Wir müssen die Kommunen davor bewahren, unbegrenzt für mittellose EU-Ausländer sorgen zu müssen», sagte Nahles der «Rheinischen Post» (Mittwoch). Nahles reagiert damit auf eine Entscheidung des Bundessozialgerichts zu Sozialleistungen für arbeitssuchende Zuwanderer aus EU-Staaten. Zuvor hatte bereits die CSU-Landesgruppenvorsitzende im Bundestag, Gerda Hasselfeldt, ein entsprechendes Gesetz gefordert.
Das Urteil von Anfang Dezember schreibt vor, dass EU-Bürger bei einem Aufenthalt ab sechs Monaten in Deutschland Hilfen zum Lebensunterhalt in gesetzlicher Höhe beantragen können. Nach Einschätzung des Städte- und Gemeindebundes bekommen dadurch zusätzlich 130 000 Menschen in Deutschland Anspruch auf Sozialhilfe. Von Hartz-IV-Leistungen dürfen EU-Bürger aber ausgeschlossen werden.
Nahles kündigte an, Städte und Gemeinden vor Überforderung schützen zu wollen. «Die Kommunen sind gerade erst bewusst von uns entlastet worden, sie haben noch neue Aufgaben durch die Flüchtlinge bekommen. Das wollen wir nun nicht durch die Hintertür wieder aushebeln», sagte die SPD-Politikerin. Die Sozialministerin zeigte sich zuversichtlich, in dieser Frage eine schnelle Einigung innerhalb der Bundesregierung erzielen zu können.
Die CSU-Landesgruppe im Bundestag will die Belastungen durch den Andrang von Flüchtlingen auf ihrer Klausur vom 6. bis 8. Januar in Wildbad Kreuth zum Thema machen. «Nach aktuellen Entscheidungen des Bundessozialgerichts haben EU-Ausländer mit einem Aufenthalt von mehr als sechs Monaten Anspruch auf Sozialhilfe. Das kann es nicht sein, das ist ein neues großes Einfallstor für Armutsmigration aus osteuropäischen Ländern», hatte Hasselfeldt in der Vorwoche der Deutschen Presse-Agentur gesagt.
Auslöser für das Urteil des Bundessozialgerichts war der Fall einer Frau, die in Bosnien geboren wurde, inzwischen Schwedin ist und mit ihren drei Kindern in Deutschland lebt. Ein Jobcenter in Berlin hatte die Zahlung von Arbeitslosengeld eingestellt, da die Frau und ihre Tochter als ausländische Arbeitssuchende keinen Anspruch darauf hätten. Auch Sozialgeld für die anderen Kinder wurde nicht mehr gezahlt.
Der Fall war bis vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg gegangen. Dieser hatte Mitte September die deutsche Praxis bestätigt. Nach den Urteilen des Bundessozialgerichts muss das Berliner Landessozialgericht den Fall erneut prüfen.