Politik

Flüchtlinge müssen in Deutschland Bargeld abgeben

Bei ihrer Ankunft in Deutschland müssen Flüchtlinge ihre Wertsachen, wie Schmuck und Bargeld, offenlegen. Die Behörden behalten alles ein, was 750 Euro (Bayern) oder 350 Euro (Baden-Württemberg) übersteigt.
21.01.2016 15:27
Lesezeit: 1 min

Wie in der Schweiz müssen Flüchtlinge auch in Bayern und Baden-Württemberg mitgeführtes Bargeld abgeben. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann sagte der Bild. „Die Praxis in Bayern und die bundesgesetzlichen Regelungen im Asylbewerberleistungsgesetz entsprechen im Wesentlichen dem Verfahren in der Schweiz. Asylbewerber werden bei der Ankunft in den Aufnahmeeinrichtungen auf Dokumente, Wertsachen und Geld durchsucht. Barvermögen und Wertsachen können sichergestellt werden, wenn es mehr als 750 Euro sind und wenn ein Erstattungsanspruch gegen die Person besteht oder erwartet wird.“

Auch in Baden-Württemberg könne die Polizei Vermögen oberhalb von 350 Euro einbehalten. Im Dezember 2015 sei es pro betroffener Person durchschnittlich ein vierstelliger Betrag gewesen, berichtet das Blatt weiter. Bayern und Baden-Württemberg vollziehen damit Bundesrecht, wonach Asylsuchende zuerst ihr eigenes Vermögen aufbrauchen müssen, wie es heißt.

Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Aydan Özoguz (SPD), sagte der Zeitung: „Wer bei uns einen Asylantrag stellt, muss vor der Hilfegewährung grundsätzlich sein Einkommen und Vermögen aufbrauchen, dazu zählt etwa auch der Familienschmuck. Auch wenn sich manche Vorurteile hartnäckig halten – als Asylbewerber hat man es mitnichten besser als ein Hartz-IV-Empfänger.“

 

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