Gemischtes
Neues Verkehrsgesetz beschlossen

Künftig gilt generell Tempo 30 vor Kitas und Krankenhäusern

Vor Schulen, Kitas, Krankenhäusern und Seniorenheimen gilt künftig ein generelles Tempolimit von 30 Kilometern pro Stunde. Eine entsprechende Änderung der Straßenverkehrsordnung haben die Verkehrsminister der Länder beschlossen. Die Beschränkung soll Verkehrssicherheit sowie der Lärmschutz verbessern.
14.04.2016 16:33
Lesezeit: 1 min

Im Folgenden:

In Deutschland soll künftig vor Schulen, Kitas, Krankenhäusern und Seniorenheimen generell Tempo 30 gelten. Eine entsprechende Änderung der Straßenverkehrsordnung haben die Verkehrsminister der...

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