Politik

Umweltministerium warnt vor bedingungsloser Neuzulassung von Glyphosat

Das Bundesumweltministerium sieht die Artenvielfalt durch Glyphosat gefährdet. Deutschland solle das Monsanto-Pestizid nur zulassen, wenn, es klare Auflagen gäbe. Ob diese Bedenken gehört werden ist unklar.
28.04.2016 09:42
Lesezeit: 2 min

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Das Bundesumweltministerium will der Wiederzulassung des umstrittenen Unkrautvernichtungsmittels Glyphosat in der EU nur unter Vorbehalt zustimmen. Das Mittel habe gravierende Auswirkungen auf viele Pflanzen und Tiere, sagte Staatssekretär Jochen Flasbarth in einem am Donnerstag veröffentlichten Interview mit der Nachrichtenagentur Reuters. „Der Wirkstoff kann also dann nur wiederzugelassen werden, wenn es Auflagen zum Schutz der Artenvielfalt gibt.“ Negative Effekte auf Feldvögel oder andere Arten müssten nachhaltig ausgeglichen werden. Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat bereits seine Zustimmung für die Genehmigung des Einsatzes von Glyphosat gegeben.

„Feldvögel verlieren durch die Herbizide wichtige Nahrungsquellen“, sagte Flasbarth. Um das zu verhindern, müssten Landwirte zusätzlich Ausgleichsmaßnahmen vornehmen. „Da alle bestehenden Zulassungen für glyphosathaltige Mittel nach einer Wiedergenehmigung auf den Prüfstand kämen, hätte eine solche Vorschrift eine große Tragweite“, erklärte der Staatssekretär. Zugleich plädierte Flasbarth für, dass die Wiederzulassung nur für kurze Zeit gelten sollte. „Angesichts der Diskussionen über gesundheitliche Auswirkungen, für die das Umweltministerium ja nicht zuständig ist, hielte ich einen kurzen Zeitraum für richtig.“ Das Mittel steht im Verdacht, beim Menschen Krebs auslösen zu können. Die Befürchtungen stützen sich auf eine entsprechende Studie der WHO.

Flasbarth hält es für möglich, dass es bei den nationalen Nutzungsbestimmungen für Glyphosat innerhalb der EU zu deutlichen Unterschieden kommt. „In Deutschland verbietet das Pflanzenschutzgesetz zum Beispiel, Unkräuter auf Wegen und Plätze mit Herbiziden, also auch mit Glyphosat, zu bekämpfen.“ In Frankreich dürfe Glyphosat nicht in Haus- und Kleingärten verwendet werden, weil die Regeln für Pflanzenschutzmittel in Haus- und Kleingärten generell sehr restriktiv seien.

Anfang März hatte die EU eine Entscheidung über die Wiederzulassung von Glyphosat vertagt, da keine Mehrheit für den Beschluss zustande kam. Dies soll spätestens im Mai nachgeholt werden. Vor allem Grüne und Umweltschutzorganisationen protestieren gegen die Wiederzulassung der Chemikalie. Bauernverbände dringen dagegen auf eine weitere Freigabe der massenhaft versprühten Chemikalie.

Glyphosat wird seit den 70er Jahren in der Landwirtschaft eingesetzt. Der US-Agrarkonzern Monsanto vertreibt Glyphosat unter dem Markennamen Roundup und erzielte damit im vergangenen Jahr einen Umsatz von 4,8 Milliarden Dollar. Auch andere Konzerne produzieren das sogenannte Totalherbizid.

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