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Umfrage: Förderung von E-Autos in Städten ausbaufähig

Lesezeit: 2 min
20.06.2016 06:35
Das im Juni2015 in Kraft getretene Elektromobilitätsgesetz hat seine Wirkung bislang verfehlt. Wie eine aktuelle Umfrage ergibt, räumen nur wenige Städte E-Auto-Besitzern Sonderrechte ein. Was fehlt, ist eine Gesamtstrategie zur Förderung der E-Mobilität.
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Um die Nutzung von E-Autos voranzutreiben, dürfen die Städte den Besitzern Sonderrechte einräumen und etwa die Nutzung von Busspuren erlauben. Doch nach Informationen des Bayerischen Rundfunks (BR) nutzen die Städte diese Möglichkeiten des vor einem Jahr in Kraft getretenen Elektromobilitätsgesetzes (EMOG) kaum. Dies ist das Ergebnis einer Befragung in den 20 größten Städten Deutschlands und den 20 größten Städten Bayerns, die die Recherche-Einheit des Senders durchgeführt hat. Dortmund ist demnach die einzige dieser Städte, die zwei Busspuren freigegeben hat. Alle anderen lehnten die Maßnahme ab.

Nach BR-Angaben heißt es zur Begründung etwa in München: „Busspuren wurden eingerichtet, um den Bussen eine möglichst staufreie und damit beschleunigte Fahrt zu ermöglichen. Sie können zudem mit einer speziellen Technik an Bord Ampelanlagen frei schalten. E-Fahrzeuge, die auf den Busspuren unterwegs sind, können dies nicht und würden dem ÖPNV damit die Beschleunigung nehmen.“

Ähnlich werde in Hamburg argumentiert: „Busspuren werden jetzt und in Zukunft in Hamburg nicht für E-Autos freigegeben, weil mit derzeit bereits 2000 E-Autos (Tendenz stark steigend) im innerstädtischen Verkehr ein geordneter Busbetrieb nicht mehr möglich wäre.“

Ebenso nutzen laut BR wenige Städte die neu geschaffene Möglichkeit, Besitzern von E-Autos das kostenlose Parken in der Innenstadt zu erlauben. In größerem Umfang seien dies nur Hamburg, Hannover und Bayreuth. Stuttgart räume solche Privilegien bereits seit 2012 ein, berichtet hierzu die dpa.

Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, Helmut Dedy, sagte zu den Ergebnissen: „Wenn Sie zum Beispiel als Stadt gesagt haben, Sie wollen den ÖPNV beschleunigen, dann macht es keinen Sinn, Busspuren für Elektromobilität zur Verfügung zu stellen. Wenn Sie sich vorgenommen haben, die Altstadt autofrei zu halten, dann werden Sie dort kein Parken für Elektroautos einrichten können.“

Statt nur auf kostenlose Parkplätze oder die Nutzung der Busspuren zu setzen, brauche es eine Gesamtstrategie zur Förderung der E-Mobilität, so Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebunds, zur Rheinischen Post. „Allen voran ein beschleunigter Ausbau einer flächendeckenden Ladeinfrastruktur in den Kommunen ist von zentraler Bedeutung“, so Landsberg weiter. Wer sein Auto nicht aufladen könne, werde auch keins kaufen, so der Verbandschef. Er forderte mehr Bundesmittel für die Förderung nicht-privat genutzter Fahrzeuge. „Wer uns hilft, bei den Fuhrparkflotten der Städte und Gemeinden konsequent auf E-Mobilität umzusteigen, unterstützt die Vorbildfunktion gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern und leistet einen wichtigen Beitrag zur Feinstaubreduzierung in den Städten.“

Die Bundesregierung will nach eigenen Angaben mit dem Gesetz Elektrofahrzeuge für Fahrerinnen und Fahrer attraktiver machen. Bisher gab es im deutschen Recht keine Grundlagen dafür, elektrisch betriebenen Fahrzeugen im öffentlichen Verkehr Sonderrechte einzuräumen. Das Elektromobilitätsgesetz - kurz EmoG - regelt nun, dass es möglich sei „für Elektrofahrzeuge besondere Parkplätze an Ladestationen im öffentlichen Raum zu reservieren, Parkgebühren für diese Fahrzeuge zu reduzieren oder zu erlassen und Elektrofahrzeuge von bestimmten Zufahrtsbeschränkungen auszunehmen, die zum Beispiel aus Gründen des Schutzes vor Lärm und Abgasen angeordnet werden.“

Außerdem lege das Gesetz fest, für welche Fahrzeuge und Antriebe diese Sonderregeln gelten. Die Anforderungen an elektrisch betriebene Fahrzeuge, wie reine Batterieelektrofahrzeuge, von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge oder Brennstoffzellenfahrzeuge, werden demnach genau definiert. Das Gesetz ist am 12. Juni 2015 in Kraft getreten und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Bis 2020 will die Bundesregierung dafür sorgen, dass es eine Million E-Autos auf deutschen Straßen fahren. Im Januar 2016 waren allerdings erst 25.500 E-Autos in Deutschland zugelassen.


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