Deutschland

Ermittler spekulieren über Drogen bei Lkw-Fahrer von Berliner Weihnachtsmarkt

Der Mann, der einen LKW in einen Berliner Weihnachtsmarkt gesteuert hat, soll laut italienischen Ermittlern am Tag des Anschlags unter Drogen gestanden haben. Allerdings sind die Agenturmeldungen widersprüchlich.
04.03.2017 22:58
Lesezeit: 1 min

Der Tunesier Anis Amri, von dem die Behörden sagen, dass er das Attentat auf den Berliner Weihnachtsmarkt im Dezember verübt hat, hat laut Autopsie regelmäßig Kokain und Haschisch genommen. „Wir können es nicht mit Sicherheit sagen, aber wir können annehmen, dass er am Tag des Anschlags auf Drogen war“, sagte der Mailänder Ermittler Alberto Nobili der Deutschen Presse-Agentur am Samstag. An seinem Todestag habe der Tunesier aber keine Drogen genommen.

Die Associated Press berichtet allerdings etwas anderes als die dpa: Laut AP sagte der anonyme Ermittler, es sei „nicht möglich zu bestimmen“, ob der Mann vor der Amokfahrt Drogen genommen hat. Die AP berichtet, dass der Mann Kokain und Haschisch konsumiert haben soll.

Der Mann hatte am 19. Dezember einen Lastwagen auf den Weihnachtsmarkt auf dem Berliner Breitscheidplatz gesteuert und nach offiziellen Angaben zwölf Menschen getötet. Wenige Tage später, am 23. Dezember, wurde ein Mann, der der Tunesier Amri gewesen sein soll, während einer Routine-Ausweiskontrolle vor dem Bahnhof von Sesto San Giovanni nahe Mailand von einem Polizisten erschossen.

Amri sei möglicherweise auf dem Weg nach Sizilien gewesen, als die Polizeistreife ihn gestoppt habe, sagte Nobili weiter laut dpa. Dort habe er während eines früheren Aufenthalts in einer Flüchtlingsunterkunft in Belpasso eine junge Frau kennengelernt, die er umworben habe.

Beamte hatten herausgefunden, dass Amri nach dem Anschlag in Berlin einer jungen Italienerin mehrere SMS geschickt hatte. Sie habe bestätigt, die Nachrichten empfangen zu haben, gelte aber nicht als Verdächtige in dem Fall, so Nobili. Zudem habe Amri „mehrere junge Frauen in Deutschland umworben“, möglicherweise in der Absicht, durch Heirat das Bleiberecht zu erhalten.

Ob sich alles wirklich so zugetragen hat wie von den Ermittlern beschrieben, lässt sich objektiv nicht feststellen.

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