Die Mitgliedstaaten der EU haben die EU-Kommission beauftragt, mit Australien und Neuseeland Freihandelsgespräche zu führen. Ziel sei der weitere Abbau von Handelsschranken und Zöllen sowie ein besserer Zugang zu öffentlichen Aufträgen in Australien und Neuseeland. Eine Sonderbehandlung soll dem EU-Rat zufolge der Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen erhalten.
EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström begrüßte die Ankündigung: Das erteilte Verhandlungsmandat sei eine „gute Neuigkeit“. Australien und Neuseeland seien „gleichgesinnte Freunde“ und Freihandelsabkommen würden „deutliche wirtschaftliche Vorteile“ bringen, erklärte die schwedische EU-Kommissarin.
Beim Treffen in Brüssel einigten sich die Handelsminister außerdem auf einen neuen Ansatz bei der Aufteilung der Zuständigkeiten von EU und Mitgliedstaaten beim Abschluss von Freihandelsabkommen.
Der Europäische Gerichtshofs hatte entschieden, dass bei umfassenden Handelsabkommen mit Investitionsschutz die Parlamente der Mitgliedstaaten beteiligt werden müssen. Die Kommission empfahl daraufhin eine Aufteilung in getrennte Abkommen, wenn es sowohl um Investitionen als auch um Handel geht. Dies nehme der Rat der Handelsminister zur Kenntnis, hieß es am Dienstag.
Die EU treibt derzeit ihre Freihandelsgespräche mit anderen Ländern und Regionen voran. Mit Mexiko wurde eine Einigung über die Modernisierung eines bestehenden Abkommens getroffen. Handelsabkommen mit Japan und Singapur sollen bald ratifiziert werden. Auch die Verhandlungen mit den Mercosur-Staaten Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay befinden sich in der Endphase.
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