Das Amtsgericht Fürstenfeldbruck hat zwei Studentinnen wegen “Containerns”, auch “Mülltauchen” genannt, verurteilt.
BR24 berichtet: “Sie hatten laut Staatsanwaltschaft München II im vergangenen Juni aus dem Müllcontainer eines Lebensmittelmarktes in Olching weggeworfene Waren im Wert von rund 100 Euro geholt. Die beiden Frauen erhielten eine Verwarnung und wurden zu einer Geldbuße verurteilt - allerdings unter Vorbehalt. Demnach müssen sie die jeweils 225 Euro nicht zahlen, wenn sie binnen der zweijährigen Bewährungszeit straffrei bleiben. Als Bewährungsauflage sollen beide acht Stunden bei der örtlichen Tafel helfen.”
Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft München II sagte den Deutschen Wirtschaftsnachrichten, dass es sich bei den entwendeten Waren um abgelaufene Waren handelte. Die Container seien jedoch ordnungsgemäß versperrt gewesen. Die Lebensmittelmärkte achten darauf, dass abgelaufene Waren nicht in Umlauf kommen, da dies mit haftungsrechtlichen Gründen verbunden sei.
Das Verfahren gegen die beiden Studentinnen wäre eingestellt worden, wenn sie eine Geldstrafe von 1.200 Euro akzeptiert, oder aber gemeinnützige Arbeit bei der Tafel geleistet hätten. Doch die Studentinnen beharrten auf einem Freispruch.
Sie argumentieren, dass sie keine Diebinnen seien, da die abgelaufenen Waren aus den Supermarkt entsorgt worden seien. Dem Supermarkt selbst sei deshalb kein Schaden entstanden. Die haftungsrechtlichen Verpflichtungen des Supermarkts wurden nicht in die Argumentation der Studentinnen eingeschlossen.
Unklar bleibt zudem, auf welche Art und Weise sich die Studentinnen einen Zugang zu den versperrten Containern geschaffen haben.