Spanische Banken müssen sich überraschend auf neue Milliardenlasten einstellen. Anlass ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zur Entschädigung von Kunden, die Immobilienkredite aufgenommen hatten, berichtet Reuters. Der EuGH hat entschieden, dass die Geldhäuser für die Nachteile geradestehen müssen, die den Schuldnern aus ungültigen Vertragsklauseln entstanden. Das Urteil überraschte die Institute und auch Branchenexperten auf dem falschen Fuß. Ein Insider aus der Notenbank sagte, insgesamt dürften auf den spanischen Bankensektor Mehrkosten von „etwas mehr“ als vier Milliarden Euro zukommen. Juristisch ist der Fall ausgereizt. Eine Revision ist laut einer Gerichtssprecherin nicht möglich.
Das Urteil bedeutet einen Rückschlag für den Bankensektor des Landes, der eine Sanierung anders als in Italien längst hinter sich hat. Spanien hatte zu diesem Zweck vom Europäischen Rettungsfonds ESM bis Ende 2013 mehr als 41 Milliarden Euro erhalten.
„Dies ist eine Überraschung, welche zu einem ungünstigen Zeitpunkt für die spanischen Banken kommt, weil die meisten von ihnen nun zusätzliche Rückstellungen zur Begleichung der Strafe bilden müssen. Dies verstärkt den Druck auf die Kapitalerträge im vierten Quartal“, zitiert Bloomberg eine Analystin.
Investoren zeigten sich von dem EuGH-Urteil geschockt: An der Madrider Börse sackten die Kurse betroffener Geldhäuser wie Banco Sabadell, Banco Popular, Caixabank und Liberbank danach deutlich ab. Das zweitgrößte Institut des Landes, BBVA, schätzt, dass durch das EuGH-Urteil zusätzliche Kosten von 1,2 Milliarden Euro auf das Geldhaus zukommen. Caixabank bezifferte die Ausgaben auf 750 Millionen Euro. Auf die ohnehin schwächelnde Banco Popular, die als Übernahmeziel gilt, kommen rund 330 Millionen Euro an zusätzlichen Belastungen zu.
In der Finanzkrise hatten die Institute Hypothekenverträge mit sogenannten Mindestzinsklauseln abgeschlossen. Diese sahen vor, dass der Kreditnehmer einen festgelegten Satz bezahlen musste, selbst wenn der Leitzins darunter lag. Kunden wehrten sich und verlangten das Geld zurück, das sie ihrer Ansicht nach zu viel an die Banken gezahlt hatten.
Spaniens Oberster Gerichtshof erklärte solche Klauseln im Mai 2013 zwar für nichtig. Dies galt aber nur für die Zukunft. Für die Zeit vor der Urteilsverkündung konnten die Kläger keine Ansprüche geltend machen. Der EuGH befand nun, dass dies mit EU-Recht unvereinbar sei, weil dadurch der Verbraucherschutz unzulässig beschränkt werde. Damit können Bankkunden die Gelder, die seit Vertragsbeginn zu viel gezahlt wurden, von den Banken zurückfordern. Der Verbraucherlobbygruppe Adicae zufolge eröffnet der Gerichtsbeschluss rund zwei Millionen Kunden die Möglichkeit, zu viel gezahltes Geld zurückerstattet zu bekommen.