Politik

EU meidet bei Gesetzgebung das Licht der Öffentlichkeit

Im vergangenen Jahr kam kein einziges Gesetzesvorhaben im Europaparlament in die zweite Lesung. Diese ist notwendig, damit die Öffentlichkeit überhaupt erst von dem Gesetz erfährt.
02.02.2017 01:25
Lesezeit: 1 min

Im vergangenen Jahr kam kein einziges Gesetzesvorhaben auf europäischer Ebene im Europaparlament in die zweite Lesung, berichtet das Magazin EUobserver. Dies sei jedoch zwingend notwendig, damit die Öffentlichkeit von dem Vorhaben erfährt und sich eine Meinung bilden kann.

Seit 2004 veröffentlicht das Europaparlament Aufzeichnungen über den Weg, den Gesetze im eigenen Haus nehmen. Demzufolge war 2016 das zweite Jahr nach 2014, in dem kein einziges Gesetzesvorhaben in die zweite Lesung kam. 2015 waren es 4 Gesetzesvorhaben.

„Die zweite Lesung ist wichtig, weil sie die Debatte einer größeren Öffentlichkeit eröffnen. Indem diese Phase entfernt wird, werden die Details nur noch hinter verschlossenen Türen besprochen und die Menschen müssen sich auf Insider-Informationen verlassen um zu verstehen, was dort passiert. Gut vernetzte Lobbyisten oder Spezialreporter sind vielleicht in der Lage, den Gesetzgebungsprozess dann noch zu verstehen, aber die meisten Leute werden nicht mehr verstehen, warum und wie Gesetze in der EU gemacht werden“, schreibt der EUobserver.

„Wir haben es hier mit einer Umgehung des demokratischen Prozesses zu tun, der auf die Spitze getrieben wird. Wenn sie nicht für das Wohl der Öffentlichkeit arbeiten, sondern private Interessen verfolgen, dann funktioniert dieses System für sie viel besser“, sagte der Direktor der Umweltschutzorganisation Greenpeace in Brüssel, Jorgo Riss.

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