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„Wahre Unabhängigkeit ist der Dritten Gewalt in unserer Rechtsordnung noch nicht zuteil geworden“, schreibt Peter-Alexis Albrecht, Professor für Kriminologie und Strafrecht an der Goethe Universität Frankfurt, auf der Webseite von Deutschlandradio. Zwar schreibe niemand den Richtern ihre Urteile vor, doch werde die Gewaltenteilung „immer mehr abgeschliffen“, so Albrecht.
Auf gegenseitige Kontrolle von Legislative, Exekutive und Judikative komme es in der Demokratie aber primär an, meint Albrecht. Demokratie brauche die gegenseitige „wirksame Kontrolle der Macht“.
Doch in Deutschland sei das Bundesverfassungsgericht das einzige unabhängige Gericht, meint Albrecht. Es bestelle seinen Haushalt selbst und „Beförderung, Honorierung und Leistungsdruck“ spielten kaum eine Rolle.
Allerdings zeige der politische Alltag, dass Parlament und Regierung sich wenig um die Kritik des Verfassungsgerichts kümmerten, räumt Albrecht ein. „Das müsste die Bürger alarmieren, das heißt, sie sollten eine wache Gesamtjustiz fordern.“
„Im Bund, aber noch stärker in den Ländern bestellt, bewertet, honoriert und befördert die Exekutive aus Regierung und Verwaltung ihre richterlichen Kontrolleure in höchst bedenklicher Allmacht selbst“, formuliert Albrecht seine Hauptkritik. Die Ministerien entschieden auch über die personelle und sachliche Ausstattung der Gerichte und Staatsanwaltschaften.
Der Grund dafür, dass die Justiz in Deutschland nicht unabhängig ist, sei „ganz einfach“, meint Albrecht: Die mächtigste der drei Gewalten, die Exekutive, wolle ihren Einfluss auf ihre juristischen Kontrolleure behalten. Auf diese Weise bleibe die Exekutive weitgehend unangetastet von Strafverfolgung – selbst bei schlimmem Fehlverhalten ihrer Repräsentanten.
Derzeit gehöre „ungeheuerlicher Mut“ dazu, etwa gegen die Verantwortlichen der Finanz-, Banken- und Wirtschaftskrisen zu ermitteln. Und diesen Mut könne es ohne wahre Unabhängigkeit der Dritten Gewalt nicht geben, so Albrecht.
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