Die CDU-CSU-Fraktion im Bundestag hat die Beschlussfassung des Zensurgesetzes im Schnellverfahren gestoppt. Allerdings ist die Regulierung damit nicht vom Tisch. Denn die Union lehnt die Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit nicht grundsätzlich ab. Sie äußert in einer Mitteilung lediglich Bedenken an einem "zu starken Eingriff in die Meinungsfreiheit" in dem Gesetzesentwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas.
Außerdem fordert die Unionsfraktion eine staatliche Zensurbehörde anstelle der von den sogenannten "Sozialen Netzwerken" vorgeschriebenen privaten Zensur. Die Union will "eine vom Staat kontrollierte und von den Unternehmen finanzierte Instanz".
Einen Tag vor der Beratung des umstrittenen Entwurfs im Bundestag hatte laut dpa auch die "Allianz für Meinungsfreiheit" in mehreren Schreiben unter anderem an die Fraktionschefs von CDU/CSU und SPD sowie den Vizepräsidenten der EU-Kommission vor einem "gesetzgeberischen Schnellschuss" gewarnt.
Laut dem Bündnis, zu dem die Amadeu Antonio Stiftung, der Branchenverband Bitkom oder der Deutsche Journalisten-Verband gehören, würden die "gesellschaftlichen Ursachen strafbarer Hetze außer Acht gelassen". Zugleich würde der "offene Meinungsaustausch im Netz gefährdet".
Die Allianz hatte ihre Position vor einiger Zeit in einer Erklärung bekanntgemacht.
Die Erklärung der Unions-Fraktion im Wortlaut:
Am morgigen Freitag wird das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) in erster Lesung im Bundestag beraten. Dazu erklärt die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Nadine Schön:
„Das NetzDG muss substantiell verbessert werden, um gesamtgesellschaftliche Anerkennung zu finden. Und die ist wichtig. Fakt ist, Hassbotschaften, Verleumdung und Beleidigungen haben auch im Netz nichts zu suchen. Die Plattformbetreiber sind schon jetzt nach dem Telemediengesetz (TMG) dazu verpflichtet, solche Äußerungen nach Kenntnisnahme zu löschen. Das wird bislang allerdings sehr unterschiedlich gehandhabt. Während YouTube 90 Prozent der gemeldeten rechtswidrigen Inhalte löscht, sind es bei Facebook durchschnittlich nur 39 Prozent, bei Twitter sogar nur ein Prozent. Der Runde Tisch von Heiko Maas hat daran nichts geändert.
Die Unionsfraktion ist schon lange der Meinung, dass die Zeit der leeren Versprechungen vorbei sein muss. Vor Monaten haben wir deshalb ein Positionspapier mit konkreten Vorschlägen vorgelegt. Leider finden sich entscheidende Punkte davon nicht im NetzDG wieder. Hier muss nachgebessert werden. Ungünstig ist auch, dass das Justizministerium den Gesetzentwurf erst so kurz vor dem Ende der Legislaturperiode vorgelegt hat. Damit bleibt kaum Zeit für die parlamentarische Beratung. Die CDU/CSU-Fraktion muss und wird den Gesetzentwurf gut prüfen. Sorgfalt geht vor Schnelligkeit.
Zentrale Frage dabei ist: Wer definiert, ob ein Inhalt gelöscht wird oder nicht und nach welchen Kriterien? Das wird vom aktuellen Gesetzentwurf jedoch ungenügend beantwortet. Position der Union war schon immer, dass die Grundsätze der Meinungsfreiheit auch im Netz zur Geltung kommen müssen und nur strafbare Inhalte gelöscht werden dürfen. Um dem Vorwurf des so genannten Overblockings (Anbieter löschen zu viel, um Bußgelder zu vermeiden) und dem damit verbundenen zu starken Eingriff in die Meinungsfreiheit effektiv zu begegnen, empfiehlt sich das System der ‚regulierten Selbstregulierung‘, wie wir es etwa aus dem Jugendmedienschutz kennen. Das würde bedeuten, dass nicht die Plattformbetreiber entscheiden, was geht und was nicht, sondern eine vom Staat kontrollierte und von den Unternehmen finanzierte Instanz. Diese prüft alle kritischen Sachverhalte nach klaren Kriterien mit geschultem Personal.
Des Weiteren müssen wir auch über den Anwendungsbereich, den Nutzerbegriff und den Schwellenwert – also ab welcher Nutzerzahl das Gesetz gelten soll – sprechen. Im Gesetz muss klar gestellt sein, dass beispielsweise Messenger-Dienste nicht inbegriffen sind. Und es muss klar sein, dass Strafen nicht schon bei der Nichtlöschung einzelner Beiträge fällig sind, sondern nur dann, wenn ein Anbieter strukturell kein wirksames Beschwerdemanagement vorhält. Außerdem gilt es, die Löschfristen zu prüfen. Sie müssen realistisch sein. Bei eindeutigen Fällen von Volksverhetzung oder Rufmord haben die Betroffenen ein berechtigtes Interesse, entsprechende Einträge schnell, also innerhalb von 24 Stunden, aus dem Netz entfernen zu lassen. Klar ist aber auch, dass Grenzfälle einer längeren Prüfung bedürfen. Final bleibt immer der Rechtsweg, denn das letzte Wort kann nur ein Gericht haben. Des Weiteren hätten wir uns auch eine Kennzeichnungspflicht für Social Bots und eine digitale Gegendarstellungspflicht bei FakeNews gewünscht.
Die Union möchte, dass den Menschen, die Opfer von Hass und Hetzte oder Diffamierung und Verleumdung im Netz geworden sind, zu ihrem Recht verholfen wird. Dafür und nur dafür müssen die notwendigen Voraussetzungen geschaffen werden. Eine Zensur lehnen wir ab.“