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Das bringen die neuen Carsharing-Privilegien

Lesezeit: 1 min
05.06.2017 07:56
Wer ein Auto teilt, kann es leichter und günstiger parken. Kommunen können für Carsharing-Fahrzeuge gebührenfreie Parkflächen ausweisen. Elektrofahrzeuge und Hybride werden bevorzugt.
Das bringen die neuen Carsharing-Privilegien

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Bis vor einiger Zeit war Carsharing noch ein Randphänomen. Doch hat sich der Vorteil, ein Auto „teilen“ zu können, mittlerweile herumgesprochen. Carsharing-Angebote sind in Deutschland vielversprechend angelaufen. Auch bei Autos mit Elektro-Antrieb.

Vor allem die Bürger in Städten und Großstädten brauchen oder wollen sich keinen eigenen Wagen leisten. Und dies sind vor allem junge Leute. Die Vorzüge liegen ja auf der Hand: Keine Reparaturen, keine KFZ-Steuern, Versicherungen oder TÜV. Mit Carsharing mietet man sich preiswert und flexibel ein Auto. Noch vor einigen Jahren nutzten das rund 200.000 Personen. Inzwischen sind es weit mehr als eine Million angemeldet.

Der Bundesrat hat nun eine Gesetzesinitiative der Bundesregierung gebilligt, der Parkprivilegien beim Carsharing vorsieht: Hintergrund ist, genau diese Mobilitätsform weiter auf den Weg zu bringen.

Danach können Städte und Kommunen künftig für entsprechende Fahrzeuge separate Parkflächen ausweisen. Für die Nutzer sind sie außerdem gebührenfrei. Außerdem dürfen Kommunen Flotten mit Elektrofahrzeugen und Hybridantrieben bevorzugen. Allerdings sind dies „Kann-Bestimmungen“, und die Kommunen können frei entscheiden, wie sie mit der neuen Verordnung umgehen.

Außerdem ermöglicht das Gesetz Anbietern, ihren Standort in den „öffentlichen Verkehrsraum“ zu verlegen. Ihre Autos können dann auch in den Orts-Durchfahrten der Bundesstraßen abgeholt bzw. zurückgegeben werden. Der Bundesrat hatte sich bereits 2009 und erneut 2013 dafür ausgesprochen, verbesserte Bedingungen für das Angebot von Carsharing in Städten und Gemeinden zu schaffen, um so umweltfreundlicheres Autofahren zu unterstützen und die Luftschadstoffe sowie Klimagasemissionen zu senken.

Mit dem Gesetz wird nun also eine Verordnungsermächtigung geschaffen, die es erlaubt, geteilte Autos besonders zu kennzeichnen und damit bevorzugt behandelt zu werden. Ähnliche Regeln sind auch schon für Elektroautos vorgesehen.

Willi Loose, der Geschäftsführer des Bundesverbands Carsharing, erklärte dazu: „In innenstadtnahen Wohngebieten ersetzt ein Carsharing-Fahrzeug heute bis zu 20 private Personenkraftwagen. Durch eine gezielte und verstärkte Förderung können die Städte also in erheblichem Umfang öffentliche Flächen von parkenden Fahrzeugen befreien“.


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