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Weil sie sich witerhin konsequent weigern, Flüchtlinge aufzunehmen, hat die Brüsseler EU-Kommission gegen Ungarn, Polen und Tschechien ein Verfahren wegen Vertragsverletzung eingeleitet, berichtet AFP. Die Behörde beschloss deshalb am Dienstag in Straßburg ein rechtliches Vorgehen gegen die drei Länder, das zu Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof und empfindlichen Geldbußen führen kann. Die drei Länder hätten nicht die notwendigen Schritte zur Einhaltung ihrer Verpflichtungen gegenüber Griechenland, Italien und anderen Mitgliedsländern unternommen, teilte die Brüsseler Behörde am Dienstag mit.
Grund ist die Weigerung, sich an einer 2015 in der EU beschlossenen Umverteilung von Asylbewerbern aus den Hauptankunftsländern Italien und Griechenland zu beteiligen. Die im September 2015 vereinbarte Verteilung sei eine rechtlich verbindliche Entscheidung, sagte EU-Migrationskommissar Dimitris Avramopoulos in Straßburg. Die drei Länder hätten seit mehr als einem Jahr nichts in der Hinsicht unternommen. Er lobte zugleich Österreich und die Slowakei für deren Zusage, Flüchtlinge aufzunehmen.
Dem damalig getroffenen Beschluss der Mehrheit der EU-Staaten zufolge sollen insgesamt 160.000 Menschen aus Italien und Griechenland in andere Mitgliedsländer verteilt werden. Bisher wurden 20.869 Menschen in andere Staaten gebracht. Ungarn und die Slowakei haben gegen den Beschluss vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg geklagt.