Im Streit über Kraftwerksturbinen von Siemens auf der Krim hat der Münchener Konzern eine juristische Niederlage erlitten. Ein Moskauer Gericht lehnte einen Antrag von Siemens ab, die Turbinen zu beschlagnahmen und ihre Inbetriebnahme zu untersagen, wie am Sonntag aus Gerichtsdokumenten hervorging. Der Konzern hatte im Streit mit einer russischen Staatsfirma eine einstweilige Verfügung beantragt. Eine gerichtliche Anhörung ist für den 18. September geplant.
Auf der 2014 von Russland annektierten ukrainischen Halbinsel sind vier Siemens-Gasturbinen aufgetaucht, die eigentlich für ein Projekt auf der südrussischen Halbinsel Taman bestimmt waren. Europäische Unternehmen dürfen auf der Krim wegen der EU-Sanktionen keine Geschäfte machen. Siemens sieht sich als Opfer seines Kunden und reichte in Moskau Klage gegen den Abnehmer TPE ein. TPE ist Generalunternehmen für das nie gebaute Kraftwerk auf Taman und für die auf der Krim geplanten Projekte.
Die Halbinsel wurde früher über das ukrainische Stromnetz mit Elektrizität versorgt, ist inzwischen jedoch von Russland abhängig. Der Chef der von Russland unterstützten Regierung auf der Krim, Sergej Aksjonow, sagte der Nachrichtenagentur Reuters, der Ausbau der örtlichen Stromproduktion verlaufe nach Plan. Einzelheiten nannte er nicht.
Die Europäische Union hatte Anfang August wegen der Lieferung der Siemens-Turbinen auf die Krim die Sanktionen gegen Russland ausgeweitet. Betroffen von den neuen Strafmaßnahmen ist unter anderem Vize-Energieminister Andrej Tscheresow