Die Schweizer Regierung reagiert mit scharfen Worten auf den nur befristeten Zugang der heimischen Börsen zur Europäischen Union. „Die Schweiz erfüllt die Bedingungen für die Anerkennung der Börsenäquivalenz, genauso wie die anderen Drittstaaten, die eine unbefristete Anerkennung bekommen haben“, sagte Bundespräsidentin Doris Leuthard am Donnerstag in Bern. „Daher betrachten wir die befristete Anerkennung als klare Diskriminierung der Schweiz.“ Die Regierung habe Zweifel an der Rechtmäßigkeit der EU-Entscheidung.
Hintergrund ist eine neue Finanzmarktregulierung (MiFID II), die Anfang Januar in Kraft tritt. Im Zuge dessen muss die EU außereuropäische Handelsplätze als gleichwertig anerkennen, um einen Handel über diese Plattformen weiterhin ohne Beeinträchtigung zu ermöglichen. Würde die Verbindung gekappt, gingen der Schweizer Börse hohe Handelsvolumen von europäischen Großanlegern verloren. Umgekehrt hätten diese keinen Zugang mehr zum liquidesten Markt für wichtige Schweizer Titel - darunter Schwergewichte wie Nestle, Novartis und Roche.
Ursprünglich hatte die EU-Kommission eine unbefristete Anerkennung der Schweizer Börsen vorgeschlagen – so wie bei US-Handelsplätzen. Nun knüpft Brüssel eine Verlängerung des EU-Zugangs einem Insider zufolge aber an das Zustandekommen eines sogenannten Rahmenabkommens, das die Beziehungen der Schweiz zur EU vollumfänglich regeln soll. Damit wird Druck auf die Schweiz aufgebaut, in den Verhandlungen dazu den Forderungen der EU nachzugeben.
Leuthard stellte nach dem aus Schweizer Sicht enttäuschenden Entscheid der EU künftige Unterstützungszahlungen an die EU, die sogenannte Kohäsionsmilliarde, infrage. Die Regierung behalte sich vor, die Arbeiten an der entsprechenden Gesetzesvorlage angesichts der Entwicklungen neu zu beurteilen, so die Bundespräsidentin.
Die Schweizer Regierung will nun Maßnahmen zur Stärkung des heimischen Finanzplatzes ergreifen. Das Finanzministerium soll dafür bis Ende Januar Vorschläge unterbreiten. Im Vordergrund stehe die Abschaffung der sogenannten Stempelabgabe, die bei Wertpapiertransaktionen erhoben wird.