Die belgische Regierung will ein Gesetz verabschieden, das der Polizei die Befugnis geben soll, Razzien in Wohnungen von Personen durchzuführen, die verdächtigt werden, einen irregulären Migranten aufgenommen zu haben, berichtet der EU Observer.
Doch am Dienstag sagte der belgische Richter Philippe Van Linthout, dass das Gesetz der Regierung ein Affront gegen die Justiz sei. „Eines Tages werden wir in einem Land aufwachen, in dem es keine Grundrechte mehr gibt. Als Richter müssen wir Sie wirklich warnen”, sagte er bei einer Rede im belgischen Parlament. Die Untersuchungsrichter des Landes würden sich schwer tun, den Gesetzesvorschlag von Theo Francken, amtierender Staatssekretär für Asyl und Migration, umzusetzen. Ein konservativer Abgeordneter sagte, der Gesetzentwurf ziele darauf ab, einen Teil der EU-Rückführungsrichtlinie in nationales Recht umzusetzen.
Mit der EU-Rückführungsrichtlinie wurden im Jahr 2008 „gemeinsame Normen und Verfahren für EU-Länder eingeführt, wonach diese Angehörige von Nicht-EU-Ländern, die sich illegal in dem Land aufhalten, aus ihren Hoheitsgebieten abschieben können. Die Richtlinie legt Voraussetzungen für die Beendigung illegaler Aufenthalte und für die Inhaftnahme von Angehörigen von Nicht-EU-Ländern mit dem Ziel der Abschiebung sowie Verfahrensgarantien fest.”
Für Aufsehen hatte Francken im vergangenen Sommer gesorgt, als er sudanesische Regierungsbeamte nach Brüssel einlud, damit diese illegale Migranten identifizieren können, die im Park von Brüssel schliefen.
Einige der betroffenen Migranten, die im Park von der Polizei eingefangen wurden, sollen nach ihrer Abschiebung in den Sudan gefoltert worden sein.
Die Befürworter der Ausweitung der Polizei-Befugnisse sagen, dass sie für eine effektivere Rückführung benötigt wird und dass eine Polizeirazzia nur als letzter Ausweg genutzt wird, nachdem der Migrant mehrmals aufgefordert wurde zu gehen.
Aber einige Nichtregierungs-Organisationen (NGOs) bestreiten das Argument und stellen fest, dass die große Mehrheit der Migranten, die das Land verlassen sollen, mit der Polizei kooperieren, sobald die Polizei an die Haustür klopft.
„Im Jahr 2016 wurden mehr als 19.000 Kontrollen von der Polizei auf Antrag der Einwanderungsbehörde durchgeführt, von denen nur 127 Fälle waren, in denen ein Ausländer die Zusammenarbeit verweigerte und sich weigerte, die Tür zu öffnen”, so Sotieta Ngo, Direktor der Brüsseler Nichtregierungs-Organisation Cire.