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In Spanien haben tausende Kunden im vergangenen Jahr ihre Banken verklagt. Aufgrund des ungewöhnlich hohen Klagewelle musste das Justizministerium dutzende Spezialgerichte einsetzen, damit der Betrieb der regulären Justiz nicht beeinträchtigt wurde.
Die spanische Zentralbank hat zwischen Januar und September 2017 eigenen Angaben zufolge 29.957 Klagen von Bankkunden erhalten – mehr als doppelt so viele wie im gesamten Jahr 2016 und die höchste Anzahl an Klagen seit 2013.
Etwa 80 Prozent der Klagen bezogen sich auf Hypotheken und insbesondere auf die sogenannten „Flur-Klauseln.“ Bei diesen handelt es sich um Mindest-Zinsraten zwischen 3 und 4,5 Prozent für Hypotheken mit variablen Zinssätzen. Auch wenn der Referenzzins Euribor deutlich unter diesen Wert sinkt, bleiben die Mindestzinsen erhalten. Käufer der Hypotheken bezahlen in solchen Fällen deutlich mehr als andere Bankkunden, deren Verträge keine Mindestzinsen beinhalten.
Das Problem besteht vor allem darin, dass viele Banken ihre Kunden nicht über die Mindestzinsen informierten. Jene, die dies taten, erklärten ihren Kunden häufig, dass dies eine reine Vorsichtsmaßnahme sei und der Euribor sowieso nie unter die Mindestzinsen fallen werde.
Im Jahr 2009 lag der Euribor bei etwa 5 Prozent. Innerhalb eines Jahres sank er auf unter 1 Prozent – ein Niveau, auf welchem er bis heute steht.