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08.06.2018 00:28
In der CDU gibt es Überlegungen, Gebühren für Abmahnungen im Zusammenhang mit der DSGVO für eine Übergangszeit zu verbieten. Ein Abgeordneter spricht von "Rechtsunsicherheit" und "Chaos".

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In einer Pressemitteilung schreibt die rechts- und verbraucherschutzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker: „Derzeit besteht die Gefahr, dass unseriöse Kanzleien und Abmahnvereine die DSGVO gezielt ausnutzen. Bei der Umstellung auf die Erfordernisse des neuen Datenschutzrechts sind für kleinere und mittlere Unternehmen ohne Rechtsabteilung und für Vereine ungewollte Regelverstöße nicht immer auszuschließen. Dies darf nicht für eine teure Abmahnwelle missbraucht werden.“

Winkelmeier-Becker schlägt vor, kurzfristig ein Gesetz zu erlassen, nach dem Abmahnungen für Verstöße gegen die DSGVO zwar weiterhin zulässig sind, die Absender – in der Regel Abmahnvereine oder Anwaltskanzleien – jedoch keine Gebühr erheben dürfen. Dadurch würde der wirtschaftliche Anreiz für Abmahnungen entfallen. Das Gesetz soll zeitlich befristet sein, unter Umständen auf ein Jahr. Es könnte bereits im Juli in Kraft treten, so Winkelmeier-Becker.

Ob die SPD-Fraktion dem Vorhaben zustimmt, steht noch aus. Ihr rechtspolitischer Sprecher, Johannes Fechner, sagte den Deutschen Wirtschaftsnachrichten, dass das Gesetz nur für eine Übergangsfrist gelten soll. Der Zeitung „Welt“ sagte er: „Wir werden uns den Vorschlag anschauen.“

In einem an Bundeskanzlerin Merkel, Bundestagspräsident Schäuble sowie den CDU/CSU-Bundestagsfraktionsvorsitzenden Volker Kauder gerichteten offenen Brief kritisiert der CDU-Bundestagsabgeordnete Klaus-Peter Willsch die DSGVO aufs Schärfste. Noch nie in seiner 20-jährigen Abgeordnetentätigkeit habe eine Verordnung so viel "Rechtsunsicherheit" und "Chaos" angerichtet. Sie sei ein "Bürokratiemoloch", das "genaue Gegenteil von guter Rechtsetzung" und stehe "für all das, was der EU vorgeworfen wird". Unternehmen und Vereine seien in hohem Maße verunsichert, es herrsche "eine große Angst vor Abmahnanwälten". Willsch plädiert dafür, die Verordnung noch einmal auf den Prüfstand zu stellen – sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene.

Die durch das Inkrafttreten der Verordnung am 25. Mai befürchtete Abmahnwelle scheint bislang ausgeblieben zu sein. Eine Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) sagte den Deutschen Wirtschaftsnachrichten, ein starker Anstieg von Abmahnungs-Schreiben sei nicht bekannt. Das Gleiche sagte ein Sprecher des für Datensicherheit zuständigen Bundesinnenministeriums (BMI). Nach Informationen der Welt sollen einzelne Unternehmen aber schon Abmahnungen erhalten haben, in denen mit Verweis auf Verstöße gegen die DSGVO Zahlungen von bis zu 700 Euro gefordert wurden.

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