Politik

Gutachten: Syrien-Einsatz der Bundeswehr wäre rechtswidrig

Lesezeit: 2 min
11.09.2018 16:46
Der wissenschaftliche Dienst des Bundestags hält einen deutschen Militär-Schlag in Syrien für verfassungs- und völkerrechtswidrig.
Gutachten: Syrien-Einsatz der Bundeswehr wäre rechtswidrig

Mehr zum Thema:  
Benachrichtigung über neue Artikel:  

Eine Beteiligung der Bundeswehr an einem militärischen Aktionen in Syrien würde nach einem Bundestags-Gutachten sowohl gegen das Völkerrecht als auch gegen das Grundgesetz verstoßen. «Im Ergebnis wäre eine etwaige Beteiligung der Bundeswehr an einer Repressalie der Alliierten in Syrien in Form von "Vergeltungsschlägen" gegen "Giftgas-Fazilitäten" völkerrechts- und verfassungswidrig, heißt es in der am Montag vor dem Hintergrund der aktuellen Debatte erstellten zehnseitigen Expertise, über den die dpa berichtet.

Die Experten des Bundestags heben vor allem auf folgende Punkte ab:

- Völkerrechtliche Repressalien in Form von militärischen Vergeltungsschlägen seien grundsätzlich unzulässig. Dies gelte selbst dann, wenn eine Regierung eine zentrale Norm des Völkerrechts verletzt habe, wie es beim Einsatz von Chemiewaffen der Fall wäre.

- Die Argumentation Großbritanniens, dass es sich um eine «humanitäre Intervention» zum Schutz der Zivilbevölkerung handele, lässt der wissenschaftliche Dienst nicht gelten, weil es bei den Bombardements in erster Linie um die Durchsetzung des Verbots von Chemiewaffen und nicht um den Schutz der Bevölkerung gegangen sei.

- Zur Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz schreiben die Wissenschaftler: "Die Teilnahme Deutschlands an einem völkerrechtswidrigen Militäreinsatz kann niemals verfassungskonform sein." Deutsche Staatsorgane dürften "nicht an einem Verstoß von Drittstaaten gegen allgemeine Regeln des Völkerrechts mitwirken".

- Nach Einschätzung der Wissenschaftler spielt es dabei auch gar keine Rolle, ob deutsche Tornado- oder Eurofighter-Kampfjets selbst Bomben über Syrien abwerfen oder Raketen abfeuern. "Auch die (bloß) militärisch-logistische Unterstützung eines solchen Militäreinsatzes wäre nach dem Recht der Staatenverantwortlichkeit als Unterstützung eines völkerrechtswidrigen Handelns selbst völkerrechtswidrig."

"Die parlamentarische Mandatierung eines solchen Bundeswehr-Einsatzes würde sich dann erübrigen, da der Bundestag nur Auslandseinsätze mandatieren darf, die auf einer tragfähigen verfassungs- und völkerrechtlichen Grundlage beruhen", heißt es im Gutachten. Nach Auffassung der Wissenschaftler des Bundestags dürfte die Regierung dem Parlament also einen solchen Einsatz gar nicht zur Abstimmung vorlegen.

Am Montag war bekannt geworden, dass im Verteidigungsministerium eine deutsche Beteiligung an einer Vergeltungsaktion für einen möglichen Giftgasangriff der Regierungstruppen von Baschar al-Assad auf die belagerte Rebellenhochburg Idlib geprüft wird. Im April hatte sich Deutschland nach einem mutmaßlichen Einsatz chemischer Kampfstoffe in Syrien nicht an den Bombardements der USA, Großbritanniens und Frankreichs beteiligt. Schon damals hatte der wissenschaftliche Dienst des Bundestags das Vorgehen der Westmächte als völkerrechtswidrig eingestuft. Die Einschätzung, dass eine Bundeswehr-Beteiligung auch gegen das Grundgesetz verstoßen würde, ist dagegen neu.

SPD-Chefin Andrea Nahles hat einem solchen Einsatz auch schon eine politische Absage erteilt. Mehrere Politiker der Union und der FDP haben dagegen dafür plädiert, sich die Option offen zu halten. "Wenn es auch in Idlib zu einem Einsatz von Giftgas käme, müsste Deutschland Bitten unserer Freunde um Unterstützung sehr ernsthaft prüfen, insbesondere wenn unsere Fähigkeiten angefragt werden", sagte der außenpolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Jürgen Hardt, der Passauer Neuen Presse.

Norbert Röttgen (CDU) sagte den Funke-Zeitungen: "Deutschland sollte erwägen, sich unter bestimmten Bedingungen mit seinen Verbündeten USA, Frankreich und Großbritannien an einem Militäreinsatz in Syrien zu beteiligen." Röttgen ist Vorsitzender des Auswärtigen Ausschusses des Bundestags, der bei der Mandatierung von Bundeswehreinsätzen die Federführung hat.

Die Bundesregierung hat die Beteiligung an einem Militäreinsatz nicht kategorisch ausgeschlossen. Sie hat bisher allerdings auch noch keine rechtliche Bewertung der Luftangriffe der Westmächte vom April vorgenommen. Zum ersten Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes zu dem Thema äußerte sie sich vorerst noch nicht.

An Mittwochmorgen will sich der Verteidigungsausschuss des Bundestags mit dem Thema befassen. Am Nachmittag stehen dann in der Haushaltsdebatte des Parlaments die Themen Auswärtiges und Verteidigung auf der Tagesordnung. Auch dabei wird Syrien eine zentrale Rolle spielen.


Mehr zum Thema:  

Anzeige
DWN
Panorama
Panorama Halbzeit Urlaub bei ROBINSON

Wie wäre es mit einem grandiosen Urlaub im Juni? Zur Halbzeit des Jahres einfach mal durchatmen und an einem Ort sein, wo dich ein...

DWN
Politik
Politik DWN-Kommentar: Eine Welt ohne Europa?
04.05.2024

Der Krieg in der Ukraine und die Spannungen im Nahen Osten gefährden die Zukunftsfähigkeit der EU. Nun steht sie an einem Scheideweg:...

DWN
Finanzen
Finanzen Platzt die ETF-Blase – was dafür, was dagegen spricht
04.05.2024

Kaum eine Investmentform konnte in den zurückliegenden Jahren die Gunst der Anleger derart erlangen wie dies bei Exchange Traded Funds,...

DWN
Immobilien
Immobilien Streikwelle auf Baustellen droht: Gewerkschaft kündigt Massenstreiks an
04.05.2024

Die Bauindustrie steht vor Massenstreiks: Gewerkschaft kündigt flächendeckende Arbeitsniederlegungen mit rund 930.000 Beschäftigten an.

DWN
Weltwirtschaft
Weltwirtschaft Chinas Einfluss in Südostasien: Herausforderung für deutsche Firmen
04.05.2024

Deutsche Unternehmen suchen verstärkt nach Alternativen zum chinesischen Markt und richten ihr Augenmerk auf die aufstrebenden...

DWN
Technologie
Technologie CO2-Speicherung: Vom Nischenthema zum Wachstumsmarkt
04.05.2024

Anreize durch die Politik, eine neue Infrastruktur und sinkende Kosten: CO2-Speicherung entwickelt sich zusehends vom regionalen...

DWN
Politik
Politik Wahljahr-Turbulenzen: Biden im Kreuzfeuer der Gaza-Proteste
04.05.2024

Seit Monaten sind bei fast jedem öffentlichen Auftritt von Präsident Joe Biden propalästinensische Demonstrationen zu sehen, die sich im...

DWN
Politik
Politik Mindestlohn: Neues Streitthema köchelt seit dem Tag der Arbeit
04.05.2024

Im Oktober 2022 wurde das gesetzliche Lohn-Minimum auf zwölf Euro die Stunde erhöht. Seit Jahresanfang liegt es bei 12,41 Euro, die von...

DWN
Technologie
Technologie Deutsches Start-up startet erfolgreich Rakete
04.05.2024

Ein deutsches Start-up hat eine Rakete von zwölf Metern Länge entwickelt, die kürzlich in Australien getestet wurde. Seit Jahrzehnten...