Die US-Börsenaufsicht SEC (Securities and Exchange Commission) will Tesla-Chef Elon Musk verbieten, den von ihm gegründeten Elektroauto-Pionier weiter zu führen. Die Behörde verklagte den 47-Jährigen vor dem US-Bundesgericht New York wegen Aktien-Betrugs. Musk ist sowohl CEO als auch Aufsichtsrat-Vorsitzender von Tesla. Nach Willen der SEC soll er von beiden Posten entbunden werden.
Nach Bekanntgaben der Vorwürfe brach die Tesla-Aktie im frühen Handel um rund 12 Prozent ein und fiel unter 270 Dollar. Der Fall wird auch vom US-Justizministerium untersucht.
Die SEC wirft Musk vor, „falsche und irreführende Aussagen“ gemacht und dadurch Wertpapier-Betrug begangen zu haben. Hintergrund ist Musks Twitter-Ankündigung vom 7. August, Tesla von der Börse zu nehmen. Die Finanzierung sei gesichert, pro Aktie würden 420 Dollar gezahlt. Noch am selben Tag, an dem Musk die Twitter-Nachricht absetzte, stieg die Aktie um elf Prozent. Rund zwei Wochen später gab Musk bekannt, er habe sich entschlossen, Tesla doch an der Börse zu belassen.
In ihrer Klage schreibt die SEC: „Musk machte seine falschen und irreführenden öffentlichen Aussagen zu Tesla mitten am Handelstag mit seinem privaten Smartphone. Er diskutierte den Inhalt der Aussagen mit niemand anderem, bevor er sie an seine über 22 Millionen Twitter-Follower und alle anderen Personen, die über einen Internetzugang verfügen, verschickte. Er teilte der Nasdaq auch nicht mit, dass er beabsichtige, diese öffentliche Ankündigung zu machen, wie es die Nasdaq-Regeln verlangen.“ Der Klage zufolge wählte Musk die Summe von 420 Dollar unter anderem auch deshalb, weil sie im Drogenjargon für den Konsum von Marihuana steht. Als er ankündigte, die Aktie vom Markt zu nehmen, habe er auf den damaligen Aktienkurs 20 Prozent aufgeschlagen, weil er das für den üblichen Standard in solchen Fällen gehalten habe. Er sei auf eine Summe von 419 Dollar gekommen und habe auf 420 Dollar aufgerundet, weil er dachte, seine Freundin würde die Tweets witzig finden.
Die Klage richtet sich ausschließlich gegen Musk, nicht gegen Tesla. Nach einem Bericht des Wall Street Journal soll die SEC Musk im Vorfeld der Klage einen Vergleich angeboten haben. Diesen hätte er auf Anraten seiner Anwälte jedoch abgelehnt.
Musk ließ durch einen Tesla-Sprecher erklären, er habe nichts Falsches getan und sei über die Klage „traurig und enttäuscht“. Er habe stets im Sinne der Wahrheit, der Transparenz und der Investoren gehandelt. Eine eigene Twitter-Nachricht setzte er nicht ab, was eher ungewöhnlich ist. Musk kommuniziert mit der Außenwelt sonst regelmäßig über den Blog-Dienst.
Etwas später veröffentlichte Tesla ein zweites Statement. In diesem steht, dass die Firma und der Verwaltungsrat (Board of Directors) volles Vertrauen in Musk und seine Integrität besäßen. Die Art und Weise, wie er die Firma leite, hätte dazu geführt, dass Tesla zur erfolgreichsten Autofirma Amerikas in über einem Jahrhundert geworden sei.
Rechtsanwalt Dr. Jürgen Rodegra aus Berlin, der auch eine Zulassung im US-Bundesstaat New York besitzt und Vertrauensanwalt der US-Botschaft in Deutschland ist, sagte im Gespräch mit den Deutschen Wirtschaftsnachrichten, dass sich die Klage der SEC zu einem sehr ernsthaften Problem für Musk entwickeln könne. Rodegra: „Wenn die SEC so vorgeht, muss es sich um etwas Gravierendes handeln. Es kann durchaus sein, dass ein Strafverfahren eingeleitet wird. Die amerikanischen Börsenregeln sind weitaus strenger als die in Deutschland. Drakonische Strafen sind nicht ausgeschlossen.“
Marktbeobachter werteten die Klage als einen schweren Rückschlag für Tesla. Gene Munster von der Venture Capital-Gesellschaft „Loup Ventures“ schätzt die Chancen, dass Musk zum Rücktritt gezwungen wird, auf mehr als 50 Prozent. Elon Musk sei Tesla, und Tesla sei Elon Musk, sagte der Chef der Automotive-Analysefirma „Kelley Blue Book“, Karl Brauer. Das sei auch solange „super, wenn Elon gewinnt, aber schlecht, wenn es negative Dinge im Zusammenhang mit ihm gibt“. Musk steht wegen seines häufig erratischen Verhaltens schon seit längerem in der Kritik.
Die Klage ist unter dem Link www.sec.gov/litigation/complaints/2018/comp-pr2018-219.pdf einzusehen.