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Syrien: Söldner-Trupps kämpfen gegeneinander

Lesezeit: 2 min
06.11.2018 11:25
Kämpfer der al-Nusra Front sind weiterhin in Kampfhandlungen mit anderen Söldner-Trupps in Syrien verwickelt.
Syrien: Söldner-Trupps kämpfen gegeneinander

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Die al-Nusra-Front (heute Hayat Tahrir al-Scham) und die aus China stammende Söldner-Truppe Islamische Partei Turkestan (TIP) verstoßen weiterhin gegen das Abkommen von Sotschi, wonach in einem von Russland und der Türkei vereinbarten Gebiet in Idlib, Hama und Aleppo eine entmilitarisierte Zone geschaffen werden soll. Am Wochenende feuerten die al-Nusra-Front und die TIP Mörsergranaten auf die Umgebung der Städte Jourin und Maan im Norden von Hama, meldet die staatliche syrische Nachrichtenagentur SANA. Nach Informationen des russischen Verteidigungsministeriums wurden am vergangenen Wochenende in Dejaj und Abu Dali im Norden von Hama vier syrische Soldaten von Söldnern getötet.

Die türkische Online-Zeitung T24 berichtet, dass ein wichtiger Bestandteil des Abkommens von Sotschi die Öffnung von zwei strategisch wichtigen Autobahnen, die durch Idlib führen, sei. Die eine Autobahn verbindet Aleppo mit Latakia und die andere Autobahn verbindet Aleppo mit Hama und Damaskus (M5). Dieses Ziel sei noch nicht komplett umgesetzt worden, da die al-Nusra-Front und die TIP im Süden Idlibs die Autobahn blockieren und Angriffe ausführen – und zwar entlang der Autobahn M5. Die syrische Armee (SAA) versucht, im Norden Hamas die Stadt Murak zu sichern. Murak ist die Grenzstadt zwischen Hama und Idlib, die entlang der Autobahn M5 führt. Die Türkei verfügt nach Angaben von T24 über die Möglichkeit, die radikalen Elemente entlang der Autobahn M5 zu säubern, um zeitgleich die pro-türkischen Elemente der Freien Syrischen Armee (FSA) in den Norden zu ziehen. Der Abzug der pro-türkischen FSA-Kämpfer ist weitgehend erfolgt.

Problemfall al-Nusra-Front

Zwischen den Söldner-Truppen und Extremistengruppen in Idlib gibt es offenbar große Differenzen. Dabei stehen sich Kämpfer der al-Nusra-Front und der Söldner-Truppe Nureddin al-Zinki gegenüber. On The Ground News (OGN) hat ein Video veröffentlicht, dass zur „Aussöhnung“ beitragen soll. OGN lässt in dem Video eine Witwe eines al-Nusra-Kämpfers und einen Vater eines getöteten Kämpfers von Nureddin al-Zinki zu Wort kommen. Die Witwe plädiert dafür, dass die Kampfhandlungen zwischen der al-Nusra-Front und anderen Söldner-Truppen eingestellt werden sollen. Denn sie alle seien „unsere Söhne“. Der Gründer von OGN, Bilal Abdul Kareem, sagt in dem Video, dass wenige Monate zuvor Kämpfe zwischen der al-Nusra-Front und anderen Söldner-Truppen zu über 1.000 Toten geführt haben sollen.

Der US-Amerikaner Bilal Abdul Kareem, der zuvor als Redakteur der britischen Webseiten 5Pillars and Islam21C gearbeitet hatte, ist auch als Journalist für Channel 4, die BBC, CNN, Al Jazeera und Sky News tätig. Das geht aus einem gerichtlichen Dokument des United States District Court for the District of Columbia hervor, das von Politico veröffentlicht wurde. Er wird vom US-Justizministerium als Terrorist mit Verbindungen zu Al-Qaida eingestuft. Bilal Abdul Kareem und Ahmad Muaffaq Zaidan haben vor dem United States District Court for the District of Columbia eine Klage gegen US-Präsident Donald Trump und alle Chefs der US-Geheimdienste eingereicht, weil ihre Namen sich zu Unrecht auf der „Todesliste“ der US-Regierung befinden würden. Sie seien nur Journalisten, argumentieren sie.

Kareem hat persönliche Verbindungen zu HTS. Auf OGN wurden bisher auch Interviews mit hochrangigen al-Nusra-Mitgliedern veröffentlicht.

al-Nusra-Söldner in Deutschland

Auf deutschem Boden befindet sich ebenfalls eine unbekannte Anzahl an Söldnern der al-Nusra-Front. In den vergangenen zwei Jahren hat die Bundesanwaltschaft Haftbefehle gegen diverse Mitglieder der al-Nusra-Front erwirkt:

01.02.2018: Anklage gegen drei mutmaßliche Mitglieder der ausländischen terroristischen Vereinigung Jabhat al-Nusra erhoben (vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Celle).

28.02.2018: Festnahme eines mutmaßlichen Unterstützers der ausländischen terroristischen Vereinigung „Jabhat al-Nusra“ (beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs).

28.02.2018: Festnahme eines mutmaßlichen Unterstützers der ausländischen terroristischen Vereinigung „Jabhat al-Nusra“ (beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs).

29.03.2018: Haftbefehl gegen mutmaßlichen Unterstützer der ausländischen terroristischen Vereinigung „Jabhat al-Nusra“ außer Vollzug gesetzt (beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs).

Im Jahr 2017 leitete die Bundesanwaltschaft Anklagen und Haftbefehle gegen 32 Personen im Zusammenhang mit dem „Islamischen Staat” und der Söldner-Truppe „Jabhat al-Nusra“ ein. Den Verdächtigen wurde nicht nur die Mitgliedschaft in diesen Organisationen, sondern auch teilweise Kriegsverbrechen (in Syrien und im Irak) und Mord vorgeworfen.

 

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