Der Gesetzentwurf des Wirtschaftsressorts, der der Nachrichtenagentur Reuters vorliegt, legte die bisherige Energie-Einsparverordnung (Enev) und das Erneuerbare Energien-Wärmegesetz zusammen. Die bisherigen Standards des Enev von 2016 sollen für neue oder sanierte Gebäude zunächst weiter gelten. Auf die Effizienz-Standards sollen aber alternative Energiequellen wie Sonne oder auch Biogas stärker angerechnet werden.
Die Vorgaben sollen in kommenden Jahren immer weiter verschärft werden, um das Ziel eines nahezu klimaneutralen Gebäudebestands bis 2050 zu erreichen. Bis 2020 soll ein Anteil von 14 Prozent am Endenergieverbrauch aus erneuerbaren Energien kommen.
Der Gebäudesektor muss nach den Plänen der Bundesregierung seinen CO2-Verbrauch aufgrund des Einsatzes von Gas oder Heizöl bis 2030 um rund 40 Prozent reduzieren. Dies gilt - ähnlich wie im Verkehrssektor - als schwer umzusetzende Marke. Das Umweltministerium wirbt daher für einen CO2-Preis. Er würde Benzin, Gas und Heizöl verteuern und im Gegenzug Strom aus erneuerbaren Energien vergünstigen. Das könnte den Umstieg beschleunigen. Gegen diese Pläne gibt es jedoch erheblichen Widerstand in der Union und auch im Finanzministerium.