In Berlin wird am 8. März erstmals der Frauentag als gesetzlicher Feiertag etabliert. Ulrike Helwerth vom Deutschen Frauenrat in Berlin, der als Lobbyorganisation für die Rechte von Frauen agiert, sagte den Deutschen Wirtschaftsnachrichten:
“Der Hintergrund ist der, dass Berlin weniger Feiertage als alle anderen Bundesländer hat. Um hier eine Angleichung zu schaffen, gab es verschiedene Vorschläge für einen neuen gesetzlichen Feiertag. Die Entscheidung ist auf den 8. März gefallen. Das war eine gute Wahl. Es gibt ja auch den 1. Mai als Feiertag. Warum also nicht auch der 8. März, immerhin wurde er bereits 1977 von den Vereinten Nationen als internationaler Feiertag ausgerufen. Für uns war es wichtig, dass ein Feiertag gewählt wird, der einen säkularen Charakter hat, damit sich alle gesellschaftlichen Gruppen damit identifizieren können. Der 8. März erinnert an die internationalen Kämpfe von Frauen für ihre Rechte und für die Demokratie. An den Anfängen des internationalen Frauentags stand die Forderung nach dem Wahlrecht. Dieses Jahr feiern wir dessen 100. Jubiläum. Der neue Feiertag ist dafür eine angemessene Würdigung.”
Gegen den Frauentag formiert sich jedoch auch Widerstand in Berlin. Mehrere Verbände befürchten dadurch Umsatzeinbußen in Millionenhöhe.
In Baden-Württemberg, Brandenburg und im Saarland gibt es jeweils zwölf, in Bayern 14, in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Thüringen jeweils elf, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein jeweils zehn Feiertage. In Berlin gab es bis Ende 2018 nur neun Feiertage.