Der Länderfinanzausgleich zwischen finanziell besser und schlechter gestellten Bundesländern ist auf einen neuen Rekordwert gestiegen: 11,45 Milliarden Euro wurden 2018 zwischen den Ländern umverteilt - im Jahr zuvor waren es rund 11,2 Milliarden Euro gewesen. Das geht aus den Daten des Bundesfinanzministeriums hervor.
Bayern musste von der Gesamtsumme mehr als die Hälfte schultern: Die bayerischen Zahlungen stiegen um 785 Millionen auf 6,67 Milliarden Euro. Weitere Zahler-Länder waren Baden-Württemberg, Hessen und Hamburg. Größter Empfänger war Berlin mit 4,4 Milliarden Euro.
„Wir leben auf Kosten von anderen Bundesländern. Im Rahmen des Bundesfinanzausgleichs überweist Bayern jährlich 4,4 Milliarden Euro an Berlin. Wir sind keine Netto-Zahler, sondern Netto-Empfänger”, sagte ein Sprecher der Unternehmensverbände Berlin-Brandenburg (UVB) den Deutschen Wirtschaftsnachrichten.
Bayern hat war von 1950 bis 1987 Nehmerland und erhielt insgesamt nur 3,39 Milliarden Euro. Die höchsten Summen belaufen sich nach einer Übersicht des Bundesfinanzministeriums 1977 auf 204,2 Millionen Euro und 1980 auf 205,8 Millionen Euro. Bis 1986 nimmt die zugeteilte Summe dann rapide ab. 1987 und 1988 ist die Bilanz ausgeglichen. 1989 taucht das Land erstmals - und von da an immer - als Geberland auf.
Baden-Württemberg ist zweitgrößtes Geberland
Nach Bayern zahlte Baden-Württemberg mit knapp 3,1 Milliarden Euro am meisten in den Verteilungstopf ein, Hessen folgt mit 1,6 Milliarden Euro, Hamburg gab immerhin noch rund 83 Millionen Euro. Nach Berlin waren besonders Sachsen (1,1 Milliarden Euro), Nordrhein-Westfalen (1,01 Milliarden Euro), Niedersachsen (rund 830 Millionen Euro) und Bremen große Empfänger (rund 740 Millionen Euro). Der Finanzausgleich regelt die Verteilung der Einnahmen zwischen Bund, Ländern und Kommunen.
Jedes der 16 Bundesländer hat aufgrund seiner wirtschaftlichen, geografischen und regionalen Besonderheiten unterschiedlich hohe Einnahmen. Hauptziel des Finanzausgleichs ist laut Grundgesetz die „Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse". Der Länderfinanzausgleich soll ab 2020 in seiner bisherigen Form abgelöst werden durch ein System, das über die Umsatzsteuer Ungleichgewichte ausgleichen soll.
Der Länderanteil daran soll nach der Einwohnerzahl verteilt werden, modifiziert durch Zu- und Abschläge je nach Finanzkraft. Zudem greift der Bund „ärmeren" Ländern verstärkt unter die Arme - mit zunächst jährlich 9,75 Milliarden Euro. Dafür erhält der Bund wiederum mehr Eingriffsrechte - etwa bei Fernstraßen, in der Steuerverwaltung, bei Investitionen in Schulen sowie Online-Angeboten der Verwaltung.